B 474n

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B 474n

Klage B 474n (Umgehung Datteln) abgewiesen

Wegen Formfehler hatte vor ca. 4 Jahren das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) das schon damals abschlägige Urteil zu der BUND-Klage an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zurückverwiesen.

Am 29.3.2017 fand vor dem OVG die 2. Verhandlung zu dem ca. 4 km langen B 474n Teilstück (Dattelner Stummel) statt.

Da der Sachverhalt schon in der ersten Verhandlungsrunde eingehend erörtert worden wäre, einigten sich die Kläger (BUND) und Beklagte (Straßen NRW), in dieser neuen Verhandlungsrunde darauf, nur noch die „neuen“ Argumente vorzubringen.

Nach der 2-tägigen Erörterung kam derselbe 11. Senat am OVG MS mit exakt den selben Richtern zu demselben Urteil wie vor ca. 5 Jahren – ist das erstaunlich? Nein, denn bei einem anderen Urteil hätte der Richter zugestanden, bei der erstes Erörterung die Argumente unsorgfältig hinterfragt und das Urteil voreingenommen gefällt und begründet zu haben.

Die Klage wurde mit folgenden Begründungen (OVG Münster Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK) abgewiesen: Nach Auffassung des OVGs verstößt der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften (unionsrechtlichen Habitatschutz für das FFH-Gebiet "Lippeaue"). Die vorgenommenen Bewertungen seien naturschutzfachlich vertretbar.

Hoffentlich ist das nicht die endgültige Zustimmung zur der B 474n und dem newPark.

Link   Weiterlesen: Klage-Abweisung Dattelner Stummel

Die Stellungnahme von Landrat Süberkrüb (Stadt-Spiegel 5.4.2017) zu dem Urteil wundert den Leser nicht: welche Sachargumente vor Gericht verhandelt wurden, spielt keine Rolle, sie sind keiner Erwähnung wert, wichtig ist nur, dass der Straßenteil gebaut werden darf (im Text wird sogar suggeriert, dass der Verkehr an der Lukas-Kreuzung im Süden von Datteln entlastet wird) und der newPark kommen könne.

Auch der

Waltroper Aufbruch

informiert

(Pläne-Einsichten, letzter Abgabetermin 20.12.2016)

und

berät

(Einwendungshilfe, Textbausteine)

zu
Einwendungen

zum

B 474n Planfeststellungsverfahren

 

 

am Montag, den 12. Dezember 2016 ab 20:00 Uhr

in den Fraktionsräumen im Annengässchen

Kirchplatz 2,   45731 Waltrop

Tel. 02309 921 321

 

(siehe auch                www.waltroper-aufbruch.de

                         www.pro-waltrop.de)

B 474n   - Waltroper Westumgehung

Planfeststellungsverfahren

Einspruchsmöglichkeit nur noch bis 20.12.2016

(Eingangsdatum)

!!!      Es ist noch nicht zu spät    !!!

aber es eilt

Jeder kann Einwendungen gegen die bisherigen Planungen erheben.

Nur eine schriftliche Einwendung zählt.

Nur die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente können gerichtlich verwendet werden, später können keine Gegenargumente mehr nachgeschoben werden.

Ganz wichtig:                         Name, Adresse sowie die Unterschrift nicht vergessen.

Die Planungsunterlagen standen bis zum 6.12.2016 in den Rathäusern von Waltrop, Datteln, Dortmund und Castrop-Rauxel, sowie im Internet. Wer jetzt noch Einblick in die Unterlagen nehmen möchte oder Hilfestellung benötigt, kann sich melden bei

Pro Waltrop e.V.                   Bernd Middeldorf            Tel. 02309 2141

siehe auch:     www.pro-waltrop.de

Einsprüche sind zu richten unter:

Einspruch

zum Planfeststellungverfahren

für den Neubau der B 474n OU Waltrop

von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7 + 770,00

                                   an:

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3

48128 Münster

oder die Stadtverwaltungen von Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel oder Dortmund

Hier ein Video aus frühen Zeiten.
... und hier aktuell aus der WDR-Mediathek ...

Hier etwas zu den Musterbriefen

 

Ergänzende Unterlagen können Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  angefordern.

B 474n - Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest A 2 / A 45 bis L 609
(Waltroper Westumgehung)

Das Planfeststellungsverfahren wird eröffnet!

Im Amtsblatt der Stadt Waltrop vom 25.10.2016 wurde bekanntgegeben, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ruhr, für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt hat.

Der genaue Bekanntmachungstext (mit Beschreibung der Baumaßnahmen und Einspruchsbedingungen) finden Sie hier.

 Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag in der Zeit vom 07. November 2016 bis 06. Dezember 2016 zur allgemeinen Einsichtnahme im Internet unter
B 474n - Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest A 2 / A 45 bis L 609 (Link nicht mehr verfügbar)
(Waltroper Westumgehung)

und in folgenden Städten aus:"
Waltrop Datteln Castrop Rauxel Dortmund
Adresse Münsterstraße 1 Genthiner Straße 8 Europaplatz 1 Burgwall 14,
Fachbereich Erdgeschoss FB 6, Stadtplanung Stadtplanung & Bauordnung Stadtplanungs- & Bauordnungsamt,
Raum Bürgerbüro Zi 2.25 Zi 311 Zi. 404/405/406

Offenlegungszeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr 8.00 bis 12.30 Uhr 13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 – 15:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 17.00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. 08:00 - 12:30 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 20. Dezember 2016) kann jeder bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Waltrop Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Einwendungen in Form einer einfachen E-Mail erfüllt die Anforderungen einer rechtsverbindlicher Form gemäß § 3 a VwVfG NRW nicht und bleibt daher unberücksichtigt.
Die rechtsverbindliche elektronische Form hier nachzulesen.

Bitte nicht verpassen:        

Einwendungen hiergegen bis zum 20.12.2016

B 474n

Anschluss Kreuz A2-A 45 bis Olfen (Waltroper Westumgehung + Dattelner Stummel)

jetzt im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich erfasst

Detail sind nachzulesen unter:

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B474-G10-NW-T1-NW/B474-G10-NW-T1-NW.html

Im März 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vom Verkehrsminister Dobrindt vorgestellt.

Hierin ist auch die vor ca. 40 Jahren begonnene (zur Begleitung des nach Norden sich entwickelnden Kohleabbaus gedacht) Planung einer Verlängerung der Sauerlandlinie (A 45) - jetzt - als vordringlich berücksichtigt worden.

 

Einseitige Berichterstattung der Waltroper Zeitung (Herr Bernd Overwien) zu ProWaltrop Aktion

 

 Bitte unbedingt weiter lesen.

... Zorn gegen den richtigen Menschen wenden ...

Heinz Dohmann

(Anmerkung ProWaltrop: dieser Leserbrief nimmt Bezug auf einen Leserbrief von Herrn Pieper bezüglich der Forderung eines Waltroper Bürgers, die Straße „Im Hangel“ und „Mühlenstraße“ verkehrsberuhigt auszubauen)

Sehr geehrter Herr Pieper,

damit Sie Ihren verständlichen Zorn gegen die richtigen Menschen richten, beachten Sie bitte folgende Fakten:

  1. Der Verein "Pro Waltrop e.V." kämpft immer noch für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in Waltrop und gegen die mögliche Industrialisierung der Rieselfelder und die Verlängerung der A45. Für eine Umgehungsstraße kann er nicht kämpfen, da hierfür keine Pläne existieren.
  2. Die Mitglieder des Vereins wohnen überall in Waltrop, ein kleiner Teil davon in der Mühlenstraße oder Im Hangel, viele besonders in Leveringhausen.
  3. Die Initiatoren dieses Bürgerantrages sind und waren nie Mitglieder von "Pro Waltop e.V.", ebenso wenig wie das Ratsmitglied, dass dieses Ansinnen aktuell unterstützt. Interessant ist, dass gerade diese beiden Mitbürger vor einigen Jahren durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die damalige Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe die bestehende Spielstraßenregelung im Baugebiet Im Hangel gekippt haben!

Ihr Zorn ist berechtigt. In einer landwirtschaftlich geprägten Region kann man die Durchfahrt von Treckern nicht verbieten. Aber bitte wenden Sie sich gegen die wahren Akteure.

(Anmerkung ProWaltrop: Leserbrief auch in der Waltroper Zeitung vom 14.9.2015)

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