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Ausstieg in Deutschland aus der Verbrennung fossiler Stoffe bis 2038 !
Geht Datteln IV gar nicht ans Netz?
Beschlossen wurde schon vor einigen Jahren der Ausstieg aus der Stromerzeugung mittels Kernenergie bis zum Jahr 2022.
Zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen (hauptsächlich Braun- und Steinkohle) und dem dadurch notwendigen Struktur-wandel in Deutschland schlug die Kohlekommission des BMWi im Januar 2019 zahlreiche Maßnahmen (siehe u.g. Links) vor. Dabei soll die Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Beibehaltung der sicheren und bezahlbaren Versor-gung mit Strom und Wärme und der Erhalt bzw. die Weiterentwicklung der Kohlereviere zu weiterhin lebenswerten und attraktiven Regionen besondere Beachtung finden.
Die Maßnahmen und ihre Umsetzung sollen im Jahr 2023, 2026 und 2029 einer umfassenden Überprüfung durch ein unabhängiges Expertengremium hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele, hinsichtlich der Entwicklung der Strompreise und der Versorgungssicherheit, der Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der realisierten strukturpolitischen Maßnahmen sowie der regionalen Wertschöpfung unterzogen werden. Gegebenenfalls müsse nachgesteuert werden.
Besonders für das Kraftwerk Datteln IV, dessen Genehmigung beklagt wird und dessen Probebetrieb so schwerwiegende technische Mängel aufzeigte, dass die Kesselanlage komplett erneuert werden muss, könnten diese vorgeschlagenen Maßnahmen das „aus“ bedeuten. Denn die Kommission empfiehlt, den Bau neuer Kohlekraftwerke nicht mehr zu genehmigen. Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke soll eine Verhandlungslösung gesucht werden, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Für diese Vereinbarungen ist ein Zeitfenster bis 2022 vorgesehen. Sie sollen auch eine Einigung über Entschädigungsleistungen für die Betreiber enthalten. Die Vereinbarungen sollen gesetzlich fixiert werden.
Als Abschlussdatum für die Kohleverstromung insgesamt empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038. Sofern die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Datum in Verhandlungen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden. Die Überprüfung, ob dies möglich ist, erfolgt im Jahr 2032 („Öffnungsklausel“). Diese Überprüfung umfasst auch, ob die Annahmen für die Beendigung der Kohleverstromung insgesamt realistisch sind.
Es soll ein Ausgleich geschaffen werden, der Unternehmen und private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht. Die Kommission hält es daher für erforderlich ab 2023 für private und gewerbliche Stromverbraucher, einen Zuschuss auf die Übertragungsnetz-entgelte oder eine wirkungsgleiche Maßnahme zur Dämpfung des durch die beschleunigte Reduzierung der Kohleverstromung verursachten Strompreisanstieges zu gewähren.
Aus heutiger Sicht ist zum Ausgleich dieses Anstiegs ein Zuschuss in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich. Das exakte Volumen der Maßnahme wird im Rahmen der Überprüfung im Jahr 2023 ermittelt. Die Maßnahme ist im Bundeshaushalt zu verankern und beihilferechtlich abzusichern.
Grundsätzlich ist bei der Absicherung des Strommarktes zu berücksichtigen, dass es bedingt durch den Ausbau der fluktuierenden erneuerbaren Energien zunehmend notwendig wird, dass Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen (KWK) flexibler betrieben werden. Außerdem erfordern die Klimaziele letztlich eine Umstellung auf eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien.
Betreibern von Kohlekraftwerken sollte ein weiterer Anreiz zur Umstellung auf eine weniger emissionsintensive Brennstoffart (Gas, Umrüstung zu KWK-Anlagen) geboten werden.
Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 % bis 2030 und eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung gelingen kann, braucht es weitere Maßnahmen für einen optimierten Netzbetrieb. Neben dem notwendigen Netzzu- und -ausbau bieten zahlreiche smarte Lösungen Möglichkeiten, die bestehenden Netze intelligenter zu nutzen. Hier bietet die Digitalisierung erhebliche Potenziale. Zudem sieht die Kommission es als notwendig an, dass die schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung und die damit einhergehenden Maßnahmen auch in der langfristigen Netzplanung der Bundesnetzagentur sowie in der Bundesbedarfsplanung entsprechend berücksichtigt werden. Eine zentrale Rolle für die Sektorkopplung spielt außerdem die Herstellung von Wasserstoff. Wasserstoff kann auch mit flexibler KWK zusammengedacht werden.
Die o.g. Zielsetzungen und Maßnahmenvorschläge der Kohlekommission werden von ProWaltrop begrüßt.
Bezüglich des Kraftwerk Datteln IV ist allerdings deutlich darauf hin zu weisen, dass erst alle ausstehenden Rechtsverfahren zu einem Abschluss gebracht werden müssen, damit klar wird, ob der Kraftwerksbau überhaut rechtmäßig erfolgt ist. U.a. ProWaltrop bestreitet die Rechtsmäßigkeit des Kraftwerksbaus. Bekämen die Kraftwerksgegner Recht, d.h. das Kraftwerk dürfte nicht ans Netz gehen, dann ist der Bau / Weiterbau einzig und allein eine Angelegenheit von E.on/Uniper. Damit käme eine Verhandlung mit dem Ziel finanzieller Ausgleichszahlungen nicht in Betracht.
Pro Waltrop - pro Steuerzahler - gegen Datteln IV
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Einladung zur Jahreshauptversammlung Waltrop, den 17.5.2018
Liebe Mitglieder, zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir Sie herzlich ein
für Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 19:30 Uhr in die Gaststätte „Haus der Kleingärtner“, Friedhofstraße 22 in Waltrop
T A G E S O R D N U N G
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
3. Satzungsänderungen
4. Entgegennahme des Jahresberichtes durch den Vorstand
5. Entgegennahme des Jahresabschlusses durch den Kassierer
6. Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer über den Jahresabschluss 2017
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahlen
8.1 Wahl des Wahlleiters
8.2. Vorstandswahlen
8.2a Wahl des/der 1. Vorsitzenden
8.2b Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden
8.2c Wahl des/der Kassierers/in
8.2d Wahl des/der Schriftführers/in
8.2e Wahl des/der Beisitzer als weitere Vorstandsmitglieder
8.2f Wahl des/der Kassenprüfer/in für zwei Jahre
9. Vorausschau der Pro Waltrop Aktivitäten für 2018, u.a. Anpassung an DSGVO 10. Verschiedenes
Jedes Mitglied kann bis spätestens 3 Tage vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder mündlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.
Wir freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen aus unserem schönen Waltrop
(1. Vors. „PRO Waltrop“) (2. Vors. „PRO Waltrop“)
Bernd Middeldorf Heinrich Greiwing
PS: Auch in diesem Jahr wieder der Hinweis: Um Euch möglichst zeitnah mit aktuellen Informationen zu versorgen zu können, möchten wir Eure E-Mail-Adressen aktualisieren. Sofern Ihr per E-Mail erreichbar seid oder sich Eure E-Mail-Adresse geändert hat, würden wir uns über einen Hinweis via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sehr freuen. Vielen Dank!
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Klage B 474n (Umgehung Datteln) abgewiesen
Wegen Formfehler hatte vor ca. 4 Jahren das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) das schon damals abschlägige Urteil zu der BUND-Klage an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zurückverwiesen.
Am 29.3.2017 fand vor dem OVG die 2. Verhandlung zu dem ca. 4 km langen B 474n Teilstück (Dattelner Stummel) statt.
Da der Sachverhalt schon in der ersten Verhandlungsrunde eingehend erörtert worden wäre, einigten sich die Kläger (BUND) und Beklagte (Straßen NRW), in dieser neuen Verhandlungsrunde darauf, nur noch die „neuen“ Argumente vorzubringen.
Nach der 2-tägigen Erörterung kam derselbe 11. Senat am OVG MS mit exakt den selben Richtern zu demselben Urteil wie vor ca. 5 Jahren – ist das erstaunlich? Nein, denn bei einem anderen Urteil hätte der Richter zugestanden, bei der erstes Erörterung die Argumente unsorgfältig hinterfragt und das Urteil voreingenommen gefällt und begründet zu haben.
Die Klage wurde mit folgenden Begründungen (OVG Münster Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK) abgewiesen: Nach Auffassung des OVGs verstößt der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften (unionsrechtlichen Habitatschutz für das FFH-Gebiet "Lippeaue"). Die vorgenommenen Bewertungen seien naturschutzfachlich vertretbar.
Hoffentlich ist das nicht die endgültige Zustimmung zur der B 474n und dem newPark.
Link Weiterlesen: Klage-Abweisung Dattelner Stummel
Die Stellungnahme von Landrat Süberkrüb (Stadt-Spiegel 5.4.2017) zu dem Urteil wundert den Leser nicht: welche Sachargumente vor Gericht verhandelt wurden, spielt keine Rolle, sie sind keiner Erwähnung wert, wichtig ist nur, dass der Straßenteil gebaut werden darf (im Text wird sogar suggeriert, dass der Verkehr an der Lukas-Kreuzung im Süden von Datteln entlastet wird) und der newPark kommen könne.
Weiterlesen: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Dattelner Stummel
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Infoveranstaltung Vorentwurf des Bebauungsplanes 100 „newPark“
Die angekündigte Infoveranstaltung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 100 „newPark“ fand am Mittwoch, dem 22.3.2017 um 18:30 Uhr in der Stadthalle Datteln als „frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ und als Wiederholung der Veranstaltung von April 2003 statt.
Ziel war es, die Öffentlichkeit über den Stand der Entwicklung des o.g. Bebauungsplanes zu informieren.
6 Vortragende referierten zu folgenden Themen: Einleitung, newPark-Konzept, Städtebauliche Planung, Verkehr, Klima-Lärm-Licht und Umwelt. Fast alle Redner wiesen darauf hin, dass die vorliegenden Gutachten zeitlich überholt seien, die Messmethoden sowie Richtlinien sich geändert hätten, so dass alle diese Gutachten zur Zeit überarbeitet würden. Nichtsdestotrotz blieben die bisherigen Aussagen bestehen.
1. Der newPark ist notwendig, weil mit ihm die Chance bestehe bis 2040 bestenfalls 9000 Arbeitsplätze zu schaffen.
2. Die Verkehrszählungen würden zwar seit Jahren und zumindest auch noch bis ins Jahr 2025 für Datteln, Waltrop wie für den gesamten Kreis Recklinghausen einen Verkehrsbelastungsrückgang von 2-8% zeigen. Die erwartete Verkehrszunahme durch den newPark (1. Ausbaustufe mit ca. 3000 Arbeitsplätzen = 7300 KFZ/24h) ließe sich mit dem Teilstück B 474n „Dattelner Stummel“ bewältigen. Für den Komplettausbau von newPark (9000 Arbeitsplätze = 21000 KFZ/24h) wird die Westumgehung der B 474n benötigt.
3. Der newPark wird bezüglich seiner Auswirkungen auf das Klima, die Lärmentwicklung, die Lichtemissionen und die Flora sowie Fauna als unkritisch bzw. ausgleichbar gesehen.
4. Ohne die B 474n erscheint eine Realisierung des newPark nicht gegeben.
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Infoveranstaltung newPark
frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“
(Wiederholung der Veranstaltung von April 2003)
wann: am Mittwoch, dem 22.3.2017 18:30 Uhr
wo: Stadthalle Datteln, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln
was: Info über Ziele, Zwecke und Grundlagen der Planungen;
zukünftig geplante Nutzung, Alternativ-Möglichkeiten;
ökologische Eingriffe und geplante Ausgleichsmaßnahmen;
Fragen werden beantwortet.
Info, wie die Jan. 2016 bewilligten Planungsgelder von 1,2 Mio€ verwendet wurden?
Kommentare, Anregungen, Einwendungen, Widersprüche können vortragen werden.
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Öffentliche Auslegung newPark
des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 100 „newPark“, Datteln
ab Montag, den 27. 2. 2017 bis zum 10.04.2017
montags bis mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
wo: Stadtverwaltung Datteln, Zimmer 2.25 (Stadtplanung)
was: Pläne, Gutachten stehen zur Einsicht bereit
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet einzusehen unter:
https://www.datteln.de/09_Bauen_Wohnen/Bauleitplanverfahren/newPark.htm