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Für

3.5   rechtliche Situation

Gegen

3.5   rechtliche Situation

Bewertung

3.5   rechtliche Situation

 

-   B 474n ist eine Notwendigkeit als Zuwegung zum newPark Gelände.         

     Beim Dattelner Stummel sind die Klagen des BUND und der privat betroffenen Personen vom OVG in Münster am 18.1.2013 abgewiesen worden.

 

 

-     unklare juristische B474n Situation:

       für den „Anschluss A 45 – Umgehung von Waltrop bis Dattelner Stummel“ gibt es z.Zt. keine Planfestgestellte Trasse.

      

 

Rechtliche Fragen bezüglich

-    einer geeigneten Zuwegung,

-    erlaubter Emissionen, Immissionen und

-    newPark-Finanzierung

     sind ungeklärt und umstritten.

     Deswegen

 

 

Nein zu newPark

-   Eine SUP / FFH-Verträglichkeitsstudie liegt noch nicht vor.

 

-     Summe der Immisionen für Region überschritten? Es ist unklar, welchen Einfluss zukünftig noch erlaubbare

       absolute Emissionen auf Ansiedlungs-interessenten hat.

-     unklar (Regionalrat und RVR sind unter-schiedlicher Meinung), ob eine SUP (strategische Umweltprüfung) notwendig ist. Es gibt Auffassungen, ohne SUP verstoße newPark gegen EU Recht.

 

-   bis Ende 2012 hätte eine Landesbürg-schaft für den Geländekauf erteilt werden müssen, um eingeplante EU Fördergelder nutzen zu können.

 

-     Einfluss der geänderten EU Förderung unklar.

-     der politische Wille (EU und Bundesre-gierung) zur Wiederbelebung von Brachflächen steht dieser „Neuanlage“ entgegen. Ausdruck hierzu ist der hierfür eingerichtete EU- Strukturfond, der sich z.Zt für den Zeitraum 2014 – 2020 in Überarbeitung befindet.

 

-   keine „für“ Argumente

 

-     Haushaltspolitische Gründe [37] spre-chen gegen das vorgesehene Finanzierungsmodell: Datteln hat sich in einem Abführungsvertrag verpflichtet, Einnahmen aus Grundsteuer B und Gewerbesteuer an die beteiligten Gesellschafter / Gemeinden entsprechend ihrer Beteiligung an den Erschließungskosten abzuführen. Diese Abführung ist aber - als in Haushalt-sicherung stehender Gemeinde - Datteln nicht erlaubt.

-     Gesellschafter der newPark GmbH , die wie Datteln einer Haushaltsicherung unterstehen, müssen nachweisen, dass ihre Ausgaben (z.B. für newPark) rentierlich sind. Ein Nachweis mit selbst beauftragten und bezahlten Prognosen und ohne rechtsverbindliche Ansiedlungszusagen dürfte schwer fallen.

 

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