| Für | Gegen | Bewertung | 
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 - Parkambiente durch attraktive Freiraum-gestaltung: 100 m Pufferzone entlang Schwarzbach - Naturnahe Aufwertung angrenzender Naturräume: Abstand zu Lippeaue 200 m und 100 ha Ausgleichsflächen 
 | - die vorgeschlagenen Maßnahmen verhindern nicht die völlige Umkrempelung der bestehen Areale während der Erschließungsmaßnahmen und Zerstörung / Zersiedelung der bestehenden Fauna-Flora Lebensgemeinschaften 
 | Es erscheint unmöglich, newPark in dieser Größenordnung zu erschließen und aufzubauen, ohne die bestehende Flora und Fauna massiv zu verändern, deswegen 
 Nein zu newPark | 
| - umweltfreundliche Infrastruktur: innovative Lösungen für Schmutz-, Regenwasserentsorgung und Energie-konzeption 
 | - Herrichtung eines Parkambientes kann nicht die seit zig-Jahren gewachsene FFH-Lebensgemeinschaften ersetzen | |
| - Zur Überprüfung des Vorhabens newPark wird im Rahmen der Bauleitplanung eine eigenständige FFH- Verträglichkeits-untersuchung durchgeführt. | - EuGH hat im EmsUrteil 2010 die Notwendigkeit einer FFH Prüfung auch für Altplanungen bestätigt. 
 - OVG Urteil Münster [44] (1.12.2011): die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte sind mit der Summe aller Emittenten einzuhalten: wer zuletzt Emissionen anmeldet, könnte in die Röhre gucken, da die übrige Industrie die Grenzwerte schon ausgeschöpft haben: newPark liegt an letzter Stelle der Anmeldungen. 
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- Geschrieben von Redaktion
- Kategorie: Agenda newPark
 
								
									 
    
