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3.         Argumente „für“ und „gegen“ newPark und ihre Bewertung   

 

Für

3.1  Lage, äußere Erschließung

Gegen

3.1  Lage, äußere Erschließung

Bewertung

3.1  Lage, äußere Erschließung

 

-  dichtestes Autobahnnetz Deutschlands in der Nähe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-     kein direkter (ca. 10 km fehlen) Autobahnanschluss vorhanden,

-     geplante Anbindungsstrassen (B474n- als Verlängerung der A45 oder die Waltroper Südumgehung K12n) befinden sich seit ca. 30 Jahren in Planung ohne gültigen Planfeststellungsbeschluss

-     die geplanten Anbindungsstrasse B 474n ist nicht kreuzungsfrei (wird als Umgeh-ungsstrasse angesehen) gestaltet, damit langsam und zeitweise mit geringer Kapazität

 

 

Bis auf die vorhandenen Flughäfen bestehen die genannten Vorteile nur verbal, in Realität sind sie nicht vorhanden bzw. könnten erst nach langwierigen, kostspieligen Auseinandersetzungen realisiert werden. Deswegen

 

Nein zu newPark

-   Eisenbahntrasse ist entlang der K 12 als Abzweig von der Bahnlinie Datteln-Hamm über Waltroper Gebiet vorgesehen

 

-     dazu liegt kein Beschluss aus Waltrop vor

 

-   größter Binnenhafen (Duisburg) und Kanalhafen (Dortmund), Kanäle in Reichweite

 

-     Massengüter werden nur höchst selten für die vorgesehene Industrie ins newPark transportiert werden

-     keiner dieser Verkehrswege liegt direkt am newPark Gelände, falls sie genutzt werden sollen, müssen teure Anbindungen geschaffen werden. Mit Protesten und rechtlichen Widerstände (wegen Belastungen der Trasseneigner  und Umwelt) ist zu rechnen. Damit fehlen rechtliche Voraussetzungen für  eine Planungssicherheit bezüglich Kosten und Zeiträume.

 

- sechs Flughäfen im Umland (D, K, DO, MS, PB, MH)

 

-                      o.k.

 

 

 

3.         Argumente „für“ und „gegen“ newPark und ihre Bewertung   

 

Für

3.1  Lage, äußere Erschließung

Gegen

3.1  Lage, äußere Erschließung

Bewertung

3.1  Lage, äußere Erschließung

 

-  dichtestes Autobahnnetz Deutschlands in der Nähe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-     kein direkter (ca. 10 km fehlen) Autobahnanschluss vorhanden,

-     geplante Anbindungsstrassen (B474n- als Verlängerung der A45 oder die Waltroper Südumgehung K12n) befinden sich seit ca. 30 Jahren in Planung ohne gültigen Planfeststellungsbeschluss

-     die geplanten Anbindungsstrasse B 474n ist nicht kreuzungsfrei (wird als Umgeh-ungsstrasse angesehen) gestaltet, damit langsam und zeitweise mit geringer Kapazität

 

 

Bis auf die vorhandenen Flug-häfen bestehen die genannten Vorteile nur verbal, in Realität sind sie nicht vorhanden bzw. könnten erst nach langwierigen, kostspieligen Auseinandersetz-ungen realisiert werden. Deswegen

 

Nein zu newPark

-   Eisenbahntrasse ist entlang der K 12 als Abzweig von der Bahnlinie Datteln-Hamm über Waltroper Gebiet vorgesehen

 

-     dazu liegt kein Beschluss aus Waltrop vor

 

-   größter Binnenhafen (Duisburg) und Kanalhafen (Dortmund), Kanäle in Reichweite

 

-     Massengüter werden nur höchst selten für die vorgesehene Industrie ins newPark transportiert werden

-     keiner dieser Verkehrswege liegt direkt am newPark Gelände, falls sie genutzt werden sollen, müssen teure Anbin-dungen geschaffen werden. Mit Prote-sten und rechtlichen Widerstände (wegen Belastungen der Trasseneigner  und Umwelt) ist zu rechnen. Damit fehlen rechtliche Voraussetzungen für  eine Planungssicherheit bezüglich Kosten und Zeiträume.

 

- sechs Flughäfen im Umland (D, K, DO, MS, PB, MH)

 

-                      o.k.

 


 

 

3.2  Fläche, Flächenparzellierung

 

-   laut PROGNOS und Ernst & Young Real Estate Gutachten ist Flächenbedarf vorhanden

 

 

-   86 ha für GI Industrie Flächen a’ > 10 ha, 50 ha für ‚Light Industries’ a’ 3-10 ha,  ‚Forschung, Technologie und Services’,

     21 ha a’ > 0,7 ha

 

 

- speziell Flächen > 80 ha können erreicht werden, wenn Unternehmen als „Verbund“ auftreten

 

 

 

 

 

-   reine Standortverlagerungen aus Nachbarstädten zum newPark soll durch Mitsprache bei Vermarktung verhindert werden

3.2  Fläche, Flächenparzellierung

 

-     Schönfärberei: der Flächenbedarf ist nicht vorhanden, sondern er wurde prognostiziert unter Berücksichtigung einer linearen Flächennachfrage von 177 ha/a für die kommenden 27 Jahre

-     diese Herabsetzung der Flächengrößen ist der Tatsache geschuldet, dass für Flächen > 200 ha / > 80 ha (frühere Vorschriften) keine Käufer in den vergangenen 20 Jahren gefunden wurden

-     die angegebene Erklärung, was man unter „Verbund“-Unternehmen verstehen kann, ist so schwammig, dass er für jedes Agglomerat von kleinflächigen Unternehmen zutrifft.

-     brach liegende Flächen bis 20 ha gibt es aus Montanzeiten im Ruhrgebiet im Überfluss

-     mit  Herabsetzung der Flächenunter-grenzen wird Konkurrenz zu bestehen-den Nachbarstädten geschaffen. Auch mit der Mitwirkung eines eventuellen Ansiedlungsbeirates, darf bezweifelt werden, ob reine Standortverlagerungen

       vermieden werden können.

 

3.2  Fläche, Flächenparzellierung

 

 

Die Zeit der riesigen Industrie-ansiedlungen (> 80 ha) ist lange vorbei. Je klein-parzelliger ein Gewerbe-, Industriegebiet wird, je mehr Konkurrenzflächen gibt es auf dem West- und Ostdeutschen Markt.

Im Ruhrgebiet stehen zahlreiche Industriebrachen aus der Mon-tan-Zeit zur Verfügung. Volks-wirtschaftlich ist ihre Reindu-striealisierung immer einer Neu-industrialisirerung von landwirt-schaftlichen Flächen vorzuziehen. Deswegen

 

Nein zu newPark

 

Für

Gegen

Bewertung

3.3  Ökologie [39]

 

-   Parkambiente durch attraktive Freiraum-gestaltung: 100 m Pufferzone entlang Schwarzbach

-   Naturnahe Aufwertung angrenzender Naturräume: Abstand zu Lippeaue 200 m und 100 ha Ausgleichsflächen

-   umweltfreundliche Infrastruktur: innovative Lösungen für Schmutz-, Regenwasserentsorgung und Energie-konzeption

 

-   Zur Überprüfung des Vorhabens newPark wird im Rahmen der Bauleitplanung eine eigenständige FFH- Verträglichkeits-untersuchung durchgeführt.

3.3  Ökologie

-     die vorgeschlagenen Maßnahmen verhindern nicht die völlige Umkrem-pelung der bestehen Areale während der Erschließungsmaßnahmen und Zerstörung / Zersiedelung der bestehenden Fauna-Flora Lebensgemeinschaften

-     Herrichtung eines Parkambientes kann nicht die seit zig-Jahren gewachsene FFH-Lebensgemeinschaften ersetzen

 

-     EuGH hat im EmsUrteil 2010 die Notwendigkeit einer FFH Prüfung auch für Altplanungen bestätigt.

 

-     OVG Urteil Münster [44] (1.12.2011): die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte sind mit der Summe aller Emittenten einzuhalten: wer zuletzt Emissionen anmeldet, könnte in die Röhre gucken, da die übrige Industrie die Grenzwerte schon ausgeschöpft haben: newPark liegt an letzter Stelle der Anmeldungen.

 

3.3  Ökologie

 

 

 

 

Es erscheint unmöglich, newPark in dieser Größenordnung zu erschließen und aufzubauen, ohne die bestehende Flora und Fauna massiv zu verändern, deswegen

 

 

Nein zu newPark

3.4   Ökonomie:

Steuereinnahmen, Flächenbedarf, Risikoübernahme durch Öffentliche Hand

 

-   Haushaltskonsolidierung durch Steuer-einnahmen

 

-   Gutachten Ernst & Young Real Estate und PROGNOS: Flächenbedarf besteht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-   unterdurchschnittliche Arbeitsplatzdichte ist Ursache für wirtschaftliche Probleme in der newPark Region, sie muss ausge-glichen werden.

3.4   Ökonomie:

Steuereinnahmen, Flächenbedarf, Risikoübernahme durch Öffentliche Hand

 

-     z.Zt. rechtlich unklar, ob, wann und an wen Steuereinnahmen fließen werden

 

-     es besteht kein Flächenbedarf sondern Ernst & Young Real Estate und PROGNOS prognostizierten einen Flächenbedarf, ohne dafür eine Eintritts-wahrscheinlichkeit anzugeben. Das ist etwas ganz anderes.

-     warum übernimmt die Öffentliche Hand (newPark) mit dem Grundstückskauf die mit der unsicheren Bedarfsanalyse verbundenen Risiken und überlässt diese nicht dem Grundstückseigner, der das Geld dafür einnimmt?

-     Bürgschaft NRW bisher unklar, verscho-ben bis Mitte 2013: ohne Landesbürg-schaft, können Kosten (Grundstücks-kaufpreis und Erschließung = Risiken) nicht bezahlt werden

 

-     warum muss eine unterdurchschnittliche Arbeitsplatzdichte ausgeglichen werden?

       Ein Ausgleich ohne Rücksicht auf Verluste ist volkswirtschaftlich unsinnig.                   

 

3.4   Ökonomie:

Steuereinnahmen, Flächenbedarf, Risikoübernahme durch Öffentliche Hand

 

 

 

 

 

Mit dem Grundstückkauf durch die newPark GmbH entlastet die Öffentliche Hand ein Unterneh-men – RWE – von seinem unter-nehmerischen Vermarktungsri-siko und garantiert Verkaufein-nahmen!

Dadurch wird das Risiko verge-sellschaftet, der Gewinn bleibt beim Unternehmen.

Volkswirtschaftlich nicht sinn-voll! Deswegen

 

 

Nein zu newPark

 

 

 

 

Für

Gegen

Bewertung

3.5   rechtliche Situation

 

-   B 474n ist eine Notwendigkeit als Zuwegung  zum newPark Gelände.         

     Beim Dattelner Stummel sind die Klagen des BUND und der privat betroffenen Personen vom OVG in Münster am 18.1.2013 abgewiesen worden.

 

-   Eine SUP /  FFH-Verträglichkeitsstudie liegt noch nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-   bis Ende 2012 hätte eine Landesbürg-schaft für den Geländekauf erteilt werden müssen, um eingeplante EU Fördergelder nutzen zu können.

 

 

 

 

 

 

-   keine „für“ Argumente

 

3.5   rechtliche Situation

 

-     unklare juristische B474n Situation:

       für den „Anschluss A 45 – Umgehung von Waltrop – Dattelner Stummel“ gibt es z.Zt. keine Plan-festgestellte Trasse.

      

 

 

-     Summe der Immisionen für Region überschritten? Es ist unklar, welchen Einfluss zukünftig noch erlaubbare

       absolute Emissionen auf Ansiedlungs-interessenten hat.

-     unklar (Regionalrat und RVR sind unter-schiedlicher Meinung), ob eine SUP (strategische Umweltprüfung) notwendig ist. Es gibt Auffassungen, ohne SUP verstoße newPark gegen EU Recht.

 

-     Einfluss der geänderten EU Förderung unklar.

-     der politische Wille (EU und Bundesre-gierung) zur Wiederbelebung von Brachflächen steht dieser „Neuanlage“ entgegen. Ausdruck hierzu ist der hierfür eingerichtete EU- Strukturfond, der sich z.Zt für den Zeitraum 2014 – 2020 in Überarbeitung befindet.

 

-     Haushaltspolitische Gründe [37] spre-chen gegen das vorgesehene Finanz-ierungsmodell: Datteln hat sich in einem Abführungsvertrag verpflichtet, Einnahmen aus Grundsteuer B und Gewerbesteuer an die beteiligten Gesellschafter / Gemeinden entsprech-end ihrer Beteiligung an den Erschließungskosten abzuführen. Diese Abführung ist aber - als in Haushalt-sicherung stehender Gemeinde - Datteln nicht erlaubt.

-     Gesellschafter der newPark GmbH , die wie Datteln einer Haushaltsicherung unterstehen, müssen nachweisen, dass ihre Ausgaben (z.B. für newPark) rentierlich sind. Ein Nachweis mit selbst beauftragten und bezahlten Prognosen und ohne rechtsverbindliche  Ansied-lungszusagen dürfte schwer fallen.

 

3.5   rechtliche Situation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Fragen bezüglich

-    einer geeigneten Zuwegung,

-    erlaubter Emissionen, Immissionen und

-    newPark-Finanzierung

     sind ungeklärt und umstritten.

     Deswegen

 

 

Nein zu newPark

 

 

 

 

 

 

 

Für

Gegen

Bewertung

3.6   Arbeitsplätze, Gutachten

 

-   Das RWI-Gutachten (Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung) vom November 2005 prognostizierte für das verkleinerte newPark Projekt ein Potential von bis zu 13.000 Arbeitsplätzen

-   das PROGNOS Gutachten prognostiziert 2012 in seinem Zwischenbericht ein direktes Beschäftigungspotential von 5600 bis 8700 Arbeitsplätzen

 

 

 

 

 

 

 

-   Parkmanagement: u.a. Personalangebot über Personalüberlassung je nach Bedarf der Unternehmen                       

 

 

3.6   Arbeitsplätze, Gutachten

 

-     Weder RWI noch PROGNOS geben Wahrscheinlichkeiten an, mit der ihre angegebenen Arbeitsplatzzahlen bis zum Jahr 2039 gerechnet eintreffen werden.

       Damit weiß keiner, wie belastbar diese Angaben sind.

-     Prognostizierte Arbeitplätze (5 – 15 000 ?) könnten nur aus weiträumiger Region gestellt werden, wenn überhaupt, so dass weite Anreisen (Pendler) notwendig werden

-     der große Unterschied in den prognosti-zierten Arbeitsplatzzahlen wird nicht erklärt. Damit widersprechen sie sich, was beide Angaben unglaubwürdig macht.

 

-     Der hier angepriesene Billiglohn Bereich steht im Widerspruch zur geplanten fachlichen Ausrichtung von newPark mit GeernTech. Diese Ausrichtung wird nicht mit Leiharbeiterarbeitsplätzen realisierbar sein.

 

3.6   Arbeitsplätze, Gutachten

 

 

 

 

 

Ungeklärte Widersprüche zwischen den Gutachten und fehlende Wahrscheinlichkeits-angaben machen die Gutachten unglaubwürdig. Sie stellen sich damit als wenig verlässlich dar.

Zudem ist unglaubwürdig, wie mit Leiharbeitern das Arbeitsgebiet GreenTech bedient werden kann. Deswegen

 

Nein zu newPark

3.7   Gelände Verfügbarkeit

 [38, S. 31]

 

-   nur ein Besitzer, d.h. keine komplizierten

     Kaufverhandlungen notwendig,

-   wegen des Kaufpreises nicht erpressbar

-   Kaufpreis (ca. 15 Mio€/500 ha = ca 3 €/m2) relativ niedrig

3.7   Gelände Verfügbarkeit

 

 

-     Anzahl der Eigentümer war als Indikator

       in die Eignungsbewertung gegenüber alternativen GI-Flächen einbezogen. Also ist dies kein Vorteil mehr sondern war mehr oder weniger Bedingung, damit newPark in die Auswahl kam.

-     Öffentliche Hand (newPark GmbH) wird zum Handlanger des Verkäufers (RWE)

-     Politiker, newPark GmbH geraten in Verdacht, Projekt nicht mehr unabhängig zu beurteilen

 

3.7   Gelände Verfügbarkeit

 

 

 

 

Da auch viele andere Industrie-brachen einem Besitzer gehören und genutzt werden könnten

 

Nein zu newPark

 

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