Home

 Homepage-Sicherheit

QR-Code dieser Seite
mehr anzeigen

2.2       Wandel der Konzepte, Zeiträume

Flächen Aspekte:            Verkleinerung der Parzellen    

Die von den VEW 1976 gekaufte Rieselfeld-Fläche war laut Landesentwicklungsplan VI (LEP VI) ab 1978 für flächenintensive industrielle Großvorhaben [38] vorgesehen. Vermutlich hatte man Produktionsstandorte für metallurgische und / oder chemische Prozesse wie in der Eisen- und Stahlindustrie, der Chemie- / Mineral-ölindustrie oder den Kraftwerksbau im Hinterkopf. Damalige Voraussetzung zur Nutzung derartiger Industrieflächen (Baunutzungsverordnung §9) war ein Flächenbedarf von > 200 ha.

Wie für die VEW / RWE aus den Bedarfansprüchen der wenigen Interessenten für die riesige Rieselfeld-Fläche im Laufe der Jahre deutlich wurde, war diese Beschränkung der Nutzung auf einen Flächenbedarf von > 200 ha ein massives Verkaufhindernis. Der Strukturwandel – weg von der Montan-Schwerindustrie (s.o.) – machte sich seit den 80 iger Jahren stark bemerkbar. Um die Fläche dennoch verkaufen zu können, setzte sich die VEW / RWE mit der Politik an einen Tisch, um den Landesentwicklungsplan zu ändern.

1994 wurde der Flächenbedarf im LEP VI überarbeitet und der Flächenbedarf auf Ansiedlungen > 80 ha reduziert. Der interessierte Verkäufer (VEW / RWE) konnte noch weiter in den Hintergrund rücken, denn die IHK Nord Westfalen hatten die Reindustriealisierung der Emscher-Lippe-Region inzwischen zu „ihrer“ Sache gemacht und formulierte neue Ziele für die newPark-Fläche.

Im Juni 1998 wird der newPark als ein Bestandteil des regionalen Entwicklungskonzeptes angesehen [27] und von der Regionalkonferenz Emscher-Lippe einstimmig beschlossen.

In Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium wurde im Jahr 2000 ein newPark-Ideenwettbewerb durchgeführt.

2001 stellen die Projekt-Ruhr GmbH, der Kreistag Recklinghausen und die IHK Gelder zur Entwicklung des newPark Konzeptes bereit.

Den o.g. Ideenwettbewerb gewann 2001 ARCADIS Trischler & Partner GmbH, Darmstadt. Zusammen mit der Emscher-Lippe-Agentur GmbH gründeten diese Gesellschaften im Juni 2001 die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft GmbH (kurz newPark GmbH), der Ende 2001 die Stadt Dattel sowie einige andere Städte der Emscher-Lippe Region beitraten.

In der Zwischenzeit war deutlich geworden, dass die Fläche von > 80 ha für eine Vermarktung und Ansiedlung einzelner Firmen immer noch deutlich zu groß war. So wurde die industriell nutzbare Brutto-Fläche von anfangs 500 ha (Datteln und Waltrop zusammen) auf ca. 300 ha gesenkt, da sich inzwischen der Waltroper Rat (neben Castrop Rauxel und Bochum) 2003 gegen den newPark ausgesprochen hatte. Parallel dazu wurde auch eine kleinteiligere Vermarktung mit ins Gespräch gebracht.

 

 

Das Planungsbüro Albert Speer & Partner GmbH [38] wird 2002 mit der Ausarbeitung eines Masterplanes beauftragt. In ihm wird beschrieben [12]:

„ ...    -     Der Kernbereich ‚Großflächige Industrienutzung’ nördlich einer zentralen Erschließungsachse sieht Einheiten größer 10 ha vor. Insgesamt stehen in diesem Bereich rund 80 ha für Ansiedlungen zur Verfügung {exakt 86 ha}.

         -     Im Bereich ‚Light Industries’ sind Ansiedlungseinheiten für produzierende Industrie und gewerbliche Unternehmen als Zulieferbetriebe zwischen 3 und 10 ha für den Kernbereich vorgesehen.  {Summe 50 ha}.

         -     Der Bereich ‚Forschung, Technologie und Services’ sieht die Ansiedlungen bereits ab einer Größe von  > 0,7 ha vor {Summe 21 ha}. ...“

Zum Abschluss kommen die Entwicklungskonzeptarbeiten Anfang 2003. Der vorgesehenen Nutzung stimmt im gleichen Jahr auch der Regionalausschuss zu und beschließt eine Unterstützung [36].

Diese Diskussion wurde / wird sehr kontrovers geführt: [31], [28] „... der newPark geht damit mit Steuergeldern finanziert gerade in ein Marktsegment, für das viele Altbrachen, die ebenfalls mit hohen Steuergeldern saniert wurden, bereits zur Verfügung stehen. Das ist also volkswirtschaftlicher Unsinn [= Steuerverschwendung]...“. Die newPark Fläche steht somit in Konkurrenz zu den zahlreichen Industriebrachen im gesamten Ruhrgebiet der Montanunion-Zeit.

In der Drucksache 10741 der 14. Wahlperiode des Landtages ist nachzulesen [37] „...Zudem käme es zu grundlegend falschen regional-wirtschaftlichen Impulsen, da das bereits jetzt ausgesprochen umfangreiche Flächenangebot für industrielle Ansiedlungen, ohne dass dies durch eine entsprechende Nachfrage unterlegt wäre, deutlich aufgebläht würde.

Im Ergebnis würden die Kommunen so zum Schaden der gesamten Region in einen kontraproduktiven Vermarktungswettbewerb getrieben. Zusätzlich verschärfen könnte sich die Konkurrenzsituation zwischen den Kommunen, wenn, wovon angesichts der hohen Erschließungskosten auszugehen ist, die Verantwortlichen des ,,newPark" Projektes bei ausbleibenden Ansiedlungserfolgen auf eine nochmalige Absenkung der Flächenmindestgrenze drängten. ...“

Trotz oder wegen dieser Vermarktungsschwierigkeiten begrüßt die newPark GmbH die „Düsseldorfer Erklärung“ zur Einigung der Städte Datteln, Waltrop und dem Kreis Recklinghausen zur Trassenführung der B 474n, die allerdings bis ins Jahr 2013 noch nicht Plan-festgestellt wurde.

Mit dem RWI Gutachten [7] (s.o.) wird 2006 versucht die Notwendigkeit des newParks zu belegen. Im Herbst 2009 [29, 30] beschloss der Regionalrat bei der Bezirksregierung als Änderung des Regionalplanes hier die Zweckbindung für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ für die Rieselfelder herauszunehmen und somit den Weg für eine kleinteilige Parzellierung und andere Nutzung frei zu machen. Geplant sind seit 2009 zwei Bauabschnitte auf Dattelner Stadtgebiet. Bei einer Brutto-Fläche von 270 ha Ackerland sollen 136 ha zu vermarktende Fläche entstehen.

Ergänzend muss hier angeführt werden, dass diese Regionalplanänderung ganz im Sinne (u.U. auch von dort forciert?) des Kraftwerkbauers EON mit dem Kraftwerkneubau Dattel IV war, der bekanntlich (nach dem OVG Münster, Urteil vom 9.12.2009) unrechtmäßig auf einem nicht dafür vorgesehenen Grundstück errichtet wurde. Mit dieser Herausnahme der Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ aus dem Regionalplan entfiel für EON der bei Planungsbeginn noch vorgegebene Alternativstandort.

An dieser Stelle seien einige Formulierungen aus der IHK Werbebroschüre [27]zitiert, die belegen, dass die newPark GmbH und die IHK 2006 immer noch großspurig am „Markt“ vorbei planten bzw. etwas anderes planten als sie selber vorgaben:

„Think big als Voraussetzung für den Turnaround, die Realisierung der Industrieregion, für die großindustrielle      Produktion, die produktionsnahe Dienstleistungen und Forschung in direkter Nachbarschaft erzwingt

„Innerhalb der Teilregionen müssen große Industrieflächen nach Möglichkeit als geschlossene Gebiete    (mindestens 300 ha) ausgewiesen werden. Kleinere Flächen führen nicht nur zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft sondern auch zu hohen Erschließungs- und Infrastrukturkosten

„Nicht nur die Größe von newPark besticht. Die Fläche ist von der Landesplanung zur Ansiedlung großindustrieller Anlagen bestimmt und sie ist – fast komplett – im Besitz eines einzigen Eigentümers, der das Vorhaben unterstützt.“

                [die Besitzeranzahl wurde u.a. als Auswahlkriterium verwendet, um newPark gegenüber anderen GI  Standorten positiv zu bewerten]

„Nur newPark bietet somit NRW die Chance, die Industrie in der größten Industrieregion Europas mit einem  Wurf wieder angemessen ‚aufzuforsten’. Und zwar ohne gravierende Nachteile für vorhandene Strukturen und lokale Interessen. Im Gegenteil.“

 

Im Vorentwurf des Bebauungsplans NewPark [38] wird noch im November 2012 festgestellt:

„ ... Mit dem Zugewinn von Arbeitsplätzen sind viele weitere positive Effekte verbunden. Die Ansiedlung von  Unternehmen führt unmittelbar zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Form von gesteigerter Gewerbe- , Grund- und Einkommenssteuern. ...“.

Dass die Notwendigkeit dieses Bebauungsplans wegfällt, wenn diese Aussagen nicht zutreffen, scheint die Stadt Datteln nicht zu stören, es wird lustig weiter geplant.

 

Organisatorische Aspekte:

                Rahmenbedingungen für Industrie-Interessenten und Steuerliche Gesichtspunkte

Das Konzept des newPark stammt von der ARCADIS Trischler & Partner GmbH, Darmstadt. Bei einem Wettbewerb der IHK [26, 27] erhielt es von der Wettbewerbsjury 2006 die besten Noten. Hier die Eckpunkte des Gewinner-Vorschlags:

Parkmanagement
Die newPark Betreibergesellschaft wird als Aktiengesellschaft gegründet und erhält erweiterte Zuständigkeiten. Aktionäre in der Startphase können die Grundstückseigentümer, Kommunen, das Land NRW und ansiedlungs-willige Unternehmen sein. Unter der Aktiengesellschaft werden drei operative Gesellschaften gebildet.

Flächenentwicklung
Unternehmen müssen die benötigten Grundstücke nicht erwerben, sondern können Pachtverträge abschließen. Die Flächen dürfen nur minimalen Nutzungsbeschränkungen unterliegen und sind durch großzügige Rahmenbedingungen gekennzeichnet.

Die Steuerung der Gesamtlayouts erfolgt durch das Parkmanagement. Altlastenflächen sind ein Investitionshemmnis und für das newPark Konzept ungeeignet. newPark profitiert vom Know-how bestehender Einrichtungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren.

Dass Altlastenflächen wieder nutzbar gemacht werden können und nicht unweigerlich ein Investitionshemmnis sind, kann durch die Arbeit des AAV an mehreren Beispielen [45] belegt werden:

z.B. Militärgelände in Aachen Brand, Galvanik Flächen in Olpe, Solingen und Wuppertal, Gaswerk in Hamm, Chemiewerk in Bochum und Gronau.

Ebenso belegt die Verleihung [46] des Bodenschutzpreises Nordrhein-Westfalen 2011 in der Kategorie „Flächenrecycling“ für die Konversionsfläche des Generationenparks Lütkerlinde an die Stadt Brakel und in der Kategorie „Renaturierung“ für die Altdeponie Eskesberg an die Stadt Wuppertal, dass die Zurückführung einer belasteten Industriefläche möglich und sinnvoll ist. Für die Sanierung der Montanbrache Graf Bismarck in Gelsenkirchen erhielten die NRW.URBAN und die Stadt Gelsenkirchen einen Sonderpreis.

Steuern und Finanzen       (s.a. Pkt. 2.3)

Die Gewerbesteuerhebesätze sollen erheblich reduziert und zinsfrei gestundet werden. Auf Grund von Fondsmodellen, Leasing- und Pachtverträgen für Grundstücke und Gebäude entfällt die Grunderwerbssteuer. newPark entwickelt sich durch eigene Mittel. Die Flächeneigentümer bringen ihre Flächen als Sacheinlage ein und tragen über den Planungswertzuwachs zur Finanzierung von newPark bei.

Beschäftigung und Tarife

newPark nutzt flexible Arbeitsverträge und Zeitarbeit. Das Parkmanagement übernimmt auf Wunsch der ansässigen Unternehmen die Personalüberlassung und deckt den Personalbedarf in unregelmäßigen oder zyklischen Spitzen aus einem Personal Service Pool.

Vermarktung
Das Vermarktungskonzept von newPark baut auf einen Branchenmix auf – „...von der großflächigen, arbeitsintensiven Industrienutzung über die ‚Light Industries’ bis hin zum Bereich Forschung, Technologie, Services ...“ - und stützt sich auf Leitlinien. Die Unternehmen stehen im Mittelpunkt und werden vor, während und nach der Ansiedlung optimal betreut. Die Unternehmen sind die Nutznießer von newPark und den angebotenen Dienstleistungen und können sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok Ablehnen