Klage gegen Zielabweichungsverfahren durch Stadt Waltrop
Am Dienstag, den 27. September 2016 um 9 Uhr
findet vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen (Bahnhofsvorplatz 3 45879 Gelsenkirchen) die mündliche Verhandlung zur o.g. Normenkontroll-Klage statt. Unklar ist, ob schon an diesem Termin eine Entscheidung fällt.
Beim Oberverwaltungsgericht in Münster kann eine Verwaltungsgerichts-Entscheidung angefochten werden.
In dieser Klage geht es darum, ob eine nachträgliche Genehmigung des Bauplatzes rechtens war, auf dem E.on das „Datteln IV“ Kraftwerk erstellt hatte.
In dem bei Baubeginn gültigen Landesentwicklungsplan waren noch die Rieselfelder als ein Kraftwerkstandort festgelegt gewesen.
Die Stadt Waltrop sieht sich durch den nachträglich veränderten/genehmigten Kraftwerksstandort in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt, sich nach Westen hin mit Bauland auszudehnen.
Da diese Verhandlung öffentlich ist, kann jeder Interessierte an der Verhandlung teilnehmen.