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Die B474n aktuell

M. Dewender             bis 2013
J. Haase                    bis Stand 26.10.2021

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Der erste Versuch

Die Planungen zur B474n begannen in der 60er Jahren. Die geplante Nordwanderung des Bergbaus sollte mit dem entsprechenden Straßenbau begleitet werden. Das Thema hat sich dann von selbst erledigt.

1990 wurde eine neue Planung durch das Landesstraßenbauamt Bochum angegangen. Im Jahr 1991 erfolgte durch das Land NW ein Planfeststellungsbeschluss. Es war eine vierspurige Umgehungsstraße für Waltrop projektiert, die ihre Verlängerung in einer Westumgehung für Olfen finden sollte. Vorbereitungen für den Bau wurden getroffen. So kaufte das Land bereits einige Grundstücke in Oberwiese, ließ ein Haus an der Recklinghäuser Straße abreißen und errichtete im Norden Waltrops zwei Widerlager für die Kanalüberquerung.  

Doch es gab auch großen Widerstand. Eine Aktionsgemeinschaft B474n wurde gegründet. Dieser Teil der B474n-Geschichte ist  hervorragend dokumentiert und im Internet zu finden unter www.B474n.de. Die Planungen des ersten und zweiten Abschnittes wurden beklagt. Das OVG Münster entschied am 29. Januar 1994, der Bau der Straße sei nicht rechtmäßig. Alle Arbeiten mussten sofort eingestellt werden. In der gleichen Woche sollte die Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal montiert werden, alle Vorbereitung waren bereits getroffen. Die Brückenteile lagern seitdem auf dem Endstück der A 45 im Autobahnkreuz oberhalb der A2  im Mittelstreifen und werden von der Natur eingenommen. Den Text des Urteils finden Sie unter www.b474n.de/archiv/sueden/ovg.html.

 

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Der zweite Versuch

Bereits 1996 begann man erneut mit der Planung der B474n. Die vom OVG abgelehnte Trasse sollte unter allen Umständen vermieden werden. So entstand eine vierspurige Verlängerung der A 45 nach Norden, die sehr dicht an der Wohnbebauung im Waltroper Westen vorbeiführen sollte. Im Sommer des Jahres 2000 suchte BMW einen geeigneten Standort für ein neues Werk. So kamen die Rieselfelder wieder ins Gespräch. Ein solches Werk würde zusätzlichen Verkehr in die Region bringen, also musste eine entsprechende Straße her, der Bedarf war somit gerechtfertigt.

Am 6. September 2000 wurde die neue Planung als Variante 3.1  (V 3.1) den Bürgermeistern in Bochum vorgestellt. Da man bei der Trassenplanung alte Pläne benutzte, in denen das Baugebiet  „Im Hangel“ noch nicht vollständig bebaut war (dies ist immerhin seit 1993 der Fall!!!) und auch die Erweiterung des Baugebietes inklusive des neuen Kindergartens fehlte, musste die Planung korrigiert werden. Die Straße wurde nun im Norden Waltrops um 250 Meter nach Westen verlegt. Diese Korrektur war planungstechnisch dringend notwendig, da der geforderte Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten wurde. So entstand die Variante 3.1 neu (V3.1n). Sie wird heute leider noch immer als Entgegenkommen der Planer an die Wünsche der Stadt Waltrop herausgestellt.

Die Reaktion auf die Variante 3.1 war heftig. Sogar die CDU-Fraktion als Befürworter der Straße sprach von einer „Unglücksvariante“. Der Waltoper Aufbruch, die SPD sowie die GLW lehnten die Planungen rigoros ab. Erheblichen Protest gab es aus der Landwirtschaft. Die Bürgermeister von Waltrop und Datteln versuchten, Veränderungen durchzusetzen  und konstruierten eine Trasse, die sich an die Löhringhofstraße anlehnte, also weiter westlich verlief. Dabei sollte auch eine Zufahrt zu dem Dattelner Emscher-Lippe-Gelände geschaffen werden (daher die  Dattelner Interessen). Überdies sollten die alten Brückenpfeiler am Kanal Verwendung finden. Diese „Bürgermeistertrasse“  (V Bm) fand bei den Planern jedoch keine Gnade, rückte sie doch bedrohlich nah an den Bereich der alten, vom OVG 1994 abgeschmetterten Planung heran.

Die offizielle Vorstellung der Pläne erfolgte am 5. März 2001 in Waltrop und am 26. März 2001 in Datteln. Die Stimmung in der Waltroper Stadthalle war mehrheitlich gegen die neue Straße. Es war nun Zeit zu handeln. Bürgerinitiativen, Siedlergemeinschaften, Landwirte und einige Parteien in Waltrop rückten zusammen und gründeten dann im Juni 2001 den Verein „Pro Waltrop e.V.“ (siehe „Wir über uns“). Schließlich war auch die CDU der Meinung, eine solche Planung sei nicht akzeptabel und stellte einen Katalog von 8 Punkten zusammen, die bei der Planung der Straße dringend einer Veränderung bedurften.

Am 21. August 2001 stellten die Bochumer Planer die leicht überarbeiteten Pläne dem
zuständigen Ausschuss bei der Stadt Waltrop vor. Die Straßenführung der Nebenstrecken im  Bereich der Münsterstraße erfuhr leichte Korrekturen. Außerdem waren nun Böschungen in die Pläne eingezeichnet. Die CDU-Fraktion fand bei dieser Sitzung mit keinem einzigen ihrer 8 Änderungswünsche Gehör. Zusätzlich erboste die Politiker das arrogante Auftreten der Planer. Abschließend stellte die CDU fest: „Die Schwelle des Zumutbaren ist überschritten. Wir werden gegen diese Planung ankämpfen!“ Der Applaus war groß, denn dieser Meinung konnten sich alle Fraktionen und die anwesenden Bürger anschließen. Die Stimmung bei den Waltroper Politikern ist ebenso klar: die Variante 3.1n der B474n kann nicht akzeptiert werden!

Im Dezember vollzog sich bei der CDU ein merkwürdiger Sinneswandel. Nach einer sonntäglichen Klausurtagung wurde die Wende propagiert: die Stadt Waltrop sei auf das Wohlwollen der Aufsichtsbehörde angewiesen, die Blockadehaltung solle aufgegeben werden.

Im Sommer 2005 wurde dann eine „Gemeinsame Erklärung zum geplanten Neubau der B 474n, Ortsumgehungen Datteln und Waltrop“ veröffentlicht, in der Eckpunkte des künftigen Trassenverlaufs der B 474n genannt wurden.

Dieses Papier wurde unterzeichnet vom Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW, dem Landrat des Kreises Recklinghausen, der Bürgermeisterin von Waltrop und dem Bürgermeister von Datteln. Sie nahmen zum Teil den Verlauf der sog. Bürgermeistertrasse wieder auf. Wichtig Änderung war der längere Verlauf der Straße auf der jetzigen Löringhofstraße, da so das neue E.ON-Kraftwerk Datteln 4 besser angebunden werden konnte. Diese Planung ist heute noch der letzte Stand der Dinge und wird Grundlage für das kommende Planfeststellungsverfahren sein.


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Die Bürgerbefragung

Um die Stimmung der Bevölkerung zu erfahren und wohl auch um weitere politische Entscheidungen legitimieren zu können, wurde vom 10. bis zum 21. April 2008 in Waltrop eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum Bau der B 474n durchgeführt. Damit erfüllte die Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe auch ein Versprechen aus dem Wahlkampf, sie würde zu diesem Thema ein Votum der Bürger einholen.

Der Wahlkampf wurde sehr emotional geführt. Ziel von Pro Waltrop e.V. war es, vor allem die neue Trasse und deren Aussehen in der Landschaft zu visualisieren. Dies geschah durch Fotomontagen und vor allem durch einen sehr guten Videoclip.

Die Wahlbeteiligung von 57 Prozent erntet Beifall aus allen Lagern. Mehr als drei Viertel haben ihr Kreuzchen bei "Ja" gemacht. Eine deutliche Mehrheit der zur Wahl gegangenen Bevölkerung wollte, dass die B474n auf der geplanten Trasse kommt. Bei genauer Nachrechnung stellt man fest, dass es sich etwa um 45% der Wahlberechtigen, also nicht der Gesamtbevölkerung, handelt. Dies ist nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Aber dies ist gelebte Demokratie. Mit-Entscheiden können halt nur die, die wählen gehen.

Unklar ist, wie lange ein derartiges Abstimmungsergebnis eine Rechtfertigung für Politiker darstellen kann, um für den Bau der B 474n zu stimmen: 7 Jahre, 15 Jahre, 30 Jahre lang?

Dass damit auch die Grundlage für den Bau des newPark, also für die Zerstörung der Rieselfelder gelegt wird, ist klar. Dies wird aber leider nicht von allen politisch Verantwortlichen so gesehen. So schreiben sich heute Lokalpolitiker auf die Fahne, die Verlegung der Straße nach Westen, also weg von den Siedlungsbereichen, bewirkt zu haben. Aber nicht jeder dieser Politiker ist für die Weiterverfolgung des newPark.

 

{slider Fortschritte / Änderungen seit der Bürgerbefragung 2008|closed|icon}

Der dritte und vierte Versuch    -     Änderungen seit der Bürgerbefragung 2008

Was ist in der Zwischenzeit seit der Bürgerbefragung (2008) in Waltrop zur B 474n bis heute – September 2016 – geschehen?

Mitte Oktober 2012 hat die Bezirksregierung Münster mit einer förmlichen Anfrage die Städte Datteln und Waltrop in die Lage versetzt, die absolute Vorrangigkeit der B 474n für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Zur Verwunderung beider Bürgermeister war das bis dahin noch nicht geschehen, obwohl Dattelns Bürgermeister Werner damals vehement die Werbetrommel für den newPark (hierfür ist die B 474n unabdingbar) rührte und Waltrops Bürger sich in der o.g. Bürgerbefragung für die Straße als Ortsumgehung ausgesprochen hatten.

Als Anfang 2013 das OVG in Münster die drei Klagen (zwei Privatleute und der BUND) gegen den Bauabschnitt „Dattelner Stummel“ (dieser Straßenteil führt von der Münsterstraße in Waltrop auf die B235 hinter dem Ortsausgang Datteln) abwies Das OVG-Urteil ist hier, wurde in der örtlichen Presse frohlockt: „ Im nächsten Jahr rollen die Bagger an der B 474n“. Doch der BUND erwirkte eine Überprüfung dieses Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der BUND bemängelte, dass ihre Argumente bewusst ausgeklammert und offenkundig falsche Verkehrsprognosen zu Grunde gelegt wurden. Im Januar wurde in Leipzig den Einwänden des BUNDs stattgegeben und das OVG Urteil von 2013 aufgehoben. Das OVG Münster muss nun erneut diskutieren und entscheiden.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW erklärte Ende 2013, dass die Planungen z. Zt. an dem Waltroper Teil der B 474n wegen Arbeitsüberlastung nicht weiter geführt worden wären und wohl erst Ende 2014 wieder aufgenommen werden könnten. Unverständnis hierüber konnte man in zahlreichen Leserbriefe nachlesen: die Bürger in Datteln an der B 235 und in Waltrop an der Leveringhäuser Straße seien die Leidtragenden.

Von der CDU (Herr Hegemnann, Kreistag-Fraktionsvorsitzender) wurde behauptete, dass die Straße auch ohne Zustimmung der Stadt Castrop-Rauxel, die einen Verlauf der Straße über Castroper Gebiet ablehnt, realisiert werden kann. Dem hielt die SPD (Herr Schwabe, Kreisvorsitzender) entgegen, dass ein CDU Bürgermeister eine vom Bund/Land geplante Straße auch nicht stärker beschleunigen könne als ein SPD Bürgermeister.

Rechtzeitig vor und kurz nach der Kommunal- und Bürgermeisterwahl (Mai/Juni 2014) erinnerten sich betroffene Bürger und Kommunalpolitiker wieder an das Thema B 474n und brachten die alt bekannten Argumente (Lärm, - und Gestankbelästigung, Zeit- und Geldverschwendung durch Stau) zur Sprache. Die Kommunalpolitiker warfen sich gegenseitig vor, in der Vergangenheit untätig gewesen zu sein, um bei der Wahl Punkte zu sammeln.

Die Kommunalwahl brachte 2014 Frau Nicole Moenikes (CDU) ins Waltroper Bürgermeisteramt. Sie wollte sich für eine Umgehungsstraße einsetzen. Dazu nahm sie u.a. Kontakt zum Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bundestag, Herrn Burkert (SPD) auf.

Im Januar 2015 stellte der Landesbetrieb Straßen NRW (Planungsbehörde der B 474n) im Waltroper Verkehrsausschuss den derzeitigen Planungsstand und die Realisierungsaussichten dar. Danach könnte Mitte 2015 ein Planfeststellungsverfahren eröffnet werden, das dann 2-3 Jahre dauern würde. Nach Ablauf der zu erwartenden Klagen wäre ca. 2020 ein Baubeginn möglich. Einen optimistischen Ablauf vorausgesetzt könnte dann ca. 2023 die Straße befahrbar sein. Die der Straßenplanung zugrunde liegenden Verkehrserwartung berücksichtig nach Straßen NRW auch den Verkehr eines betriebenen newParks. Das bedeutet jedoch, wenn der newPark nicht kommen sollte, dann fehlt der geplanten B 474n die notwendige Verkehrsbelastung, auch sie wäre dann für den Bund / das Land NRW überflüssig. (siehe auch Folgebeitrag – Problematik newPark-Planung).

Wie oben schon beschrieben wird die Realisierung eines Teilstücks der B 474n (Dattelner Stummel) derzeit beklagt. Im Januar 2015 ging Straßen NRW davon aus, dass das Thema mit dem OVG Münster im ersten Halbjahr 2015 besprochen wird und hoffte, dass bis Ende 2015 eine positive, rechtsgültige Bauentscheidung vorliegen wird. Auf Nachfrage der NRW-Landesregierung im Februar 2016 gab das OVG die Auskunft, dass in 2016 eine Aussage kommen werde. Bis September 2016 ist vom OVG Münster noch keine neue Entscheidung erfolgt.

Nur für diesen Bauabschnitt werden Kosten von ca. 23 Mio € (wie viel werden es in Wirklichkeit?) und eine Bauzeit von ca. 3 Jahren geschätzt.

Vor 39 Jahren (Verkehrsminister Otto Graf Lambsdorff) begann die Trassenplanung der B 474. Durch den heutigen Verkehrsminister Dobrindt wurde im März 2016 diese Straße mit höchster Priorität und 100 Mio€ (ca. 10 Jahre alte Kostenschätzung) in den Bundesverkehrswegeplan übernommen. Falls die Straße wirklich in den 2020iger Jahren gebaut werden sollte, kann man getrost davon ausgehen, dass sich die tatsächlichen Baukosten auf 200 Mio€ belaufen werden.

In der Waltroper Zeitung vom 26.3.2016 wird diese Vordinglichkeitseinstufung ironisch belächelt: „Das geht ja flott – Kaum sind ein paar Jahrzehnte ins Land gegangen und nicht einmal 8 Jahre nach der Bürgerbefragung steht die B 474n schon als „vordinglich“ im Bundesverkehrswegeplan. ...“. Wir von Pro Waltrop widersprechen allerdings der sich anschließenden Schlussfolgerung „Besser spät als nie, wird wohl mancher Anwohner der Leveringhäuser Straße sagen“, denn mit kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen (verbesserte Ampelschaltungen, Kreisverkehre, bauliche Schallschutzmaßnahmen hätte man die Belastungen der Anwohner der Leveringhäuser Straße schon vor Jahren mit deutlich weniger Geld mindern können. Wir sind der Meinung: „Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach“.

Da diese Maßnahmen jedoch von der Stadt Waltrop selber bezahlt werden müssten und dann die Diskussion eintreten würde, was wichtiger ist: Straßensanierung, Stilllegung von Bädern, Innenstadtsanierung oder ein Lärmschutz für Leveringhäuser Straßen-Anwohner treten die Waltroper Kommunalpolitiker lieber für dem Bau der B 474n ein, die dann mit ca. 200 Mio€ (?) nach Aussagen der Straßen NRW-Planer nur ca. 15% Verkehrsentlastung für die Anwohner der Leverinhäuser Straße bringt und komplett vom Bund bezahlt wird.

Dass es sich damit auch um eine Verkehrsverlagerung auf andere Waltroper Straßenzüge (u.a. z.B. Berliner Strasse) handelt und somit andere Waltroper Bürger u.U. dann mehr Verkehrsbelastung zu ertragen haben, ist kein Thema der Diskussion.

Im September 2016 wird dann von Straßen NRW das Planfeststellungsverfahren für den Waltroper Teil der B 474n eingeleitet, d.h. das Prozedere für Planerstellung und –auslegung (ab 7.11.2016 bis 6.12.2016), Öffentlichkeitsbeteiligung (Einwendungen sind bis 20.12.2016 möglich) und Anhörung wird in Gang gesetzt.

Bei den Kommentaren der Landes-, Kreis- und Kommunalpolitiker hierzu wird wieder deutlich, dass jeder eine andere Vorstellung hat, was diese geplante Straße erreichen soll:

  • den Landes- und Kreispolitikern ist wichtig, dass die Straße den newPark erschließt und dessen Verkehr aufnimmt, den es bisher jedoch noch nicht gibt, das entspräche:                     mehr Verkehr gegenüber heute
  • die Dattelner Kommunalpolitiker erwarten, dass die geplante B 474n die Dattelner Bürger von einen Teil des Verkehrs der B 235 entlastet, das entspräche:           diesen Verkehr den Waltroper Bürgern zuzumuten
  • die Waltroper Kommunalpolitiker (wie viele Waltroper Bürger auch, siehe Ergebnis Bürgerbefragung) vertrauen darauf, dass die Straße die örtliche Verkehrsbelastung mindert. Leider wird nicht einmal diskutiert, was man machen will, wenn diese Hoffnung (wie von den Straßenplanern Straßen NRW vorhergesagt) nicht eintritt, das bedeutet: solange ich nicht bezahlen muss unterstütze ich alles, was mir vielleicht etwas helfen könnte (volkswirtschaftlich unsinnig).

Obwohl mit dieser Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens nur eine unverzichtbare Voraussetzung zur Straßenrealisierung eingeleitet wurde, werfen sich jetzt die Kreis- und Kommunalpolitiker sofort in der kommunalen Presse ins Zeug, um deutlich zu machen, wer, für welchen Anteil, seit wann zur Straßenrealisierung (noch Jahre entfernt) verantwortlich ist und wer sich den Erfolg auf die Fahnen schreiben kann.

Während dieser Einspruchsfrist informieren mehrere Organisationen über den beantragten (Planfeststellungsverfahren) Verlauf und die Ausführungsvorschläge der „Waltroper Orts-Umgehung“ mit der geplanten B 474n:

  • die Stadt Waltrop zusammen mit Straßen NRW als Befürworter der B 474n am 6.12.16.                                                                                                     Der Waltroper Stadtrat beschließt mit 14 zu 11 Stimmen, dass der südliche B 474n Teil 4-streifig und nicht 3 streifig ausgeführt werden soll und – mit 15 zu 14 Stimmen, dass auf diesem Teilstück keine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h beantragt werden soll.
  • ProWaltrop als auch der Waltroper Aufbruch sowie die Waltroper Grünen bieten Hilfe bei der Formulierung von Einsprüchen an
  • Der Castroper Stadtrat hat seinen Ablehnungsbeschluss von 2008 gegen den geplanten B 474n Verlauf über Castroper Gebiet jetzt noch einmal bestätigt.
  • auch die Castroper Freie Wählerinitiative (FWI) ruft zu Einsprüchen gegen die geplante Straße auf und bietet Hilfe bei deren Formulierungen an

Zwei Tage nach Ende der Einspruchsfrist berichtet die Bezirksregierung MS, dass ca. 400 Einwendungen eingegangen seien.Falls der vorliegende Straßenplan-Entwurf im Wesentlichen unverändert von der Bezirksregierung MS festgestellt werden sollte - vermutlich Ende 2018 Anfang 2019 – sind dagegen schon jetzt zahlreiche Klagen sowohl von betroffenen Privatpersonen als auch Verbänden wie dem BUND angekündigt worden.

Im Januar 2017 verkündet das OVG Münster, dass es am 28. März 2017 eine Entscheidung für den Bauabschnitt „Dattelner Stummel“ treffen will, zu der das BVG Leipzig mit der Zurückweisung der Entscheidung von 2013 das OVG aufgefordert hatte.                                                                                       Diese Ankündigung war Anlass für mehrere Zeitungsleser ihre Meinung mitzuteilen, warum die Dattelner Bürger unvertretbar hoch mit Verkehr auf der B 235 belastet würden und eine B 474n Genehmigung nur von einer Handvoll Sektierern (BUND, andere „Abgehobene“) abgelehnt würden. Die Mehrheit der Dattelner und Waltroper Bürger seien Befürworter der  Straße.                                                                                                                                                Kreis- und Bundespolitiker (wiesen im Vorfeld dieses anstehenden Gerichtsurteils mehrfach auf den für Industrie und Arbeitsplätze wichtigen newPark hin, der ohne die B 474n keine Zukunft hätte. Natürlich wurde immer wieder auch die Vorteile (Entlastung der Leveringhäuser Straßen-Anwohner) für Waltroper Bürger hervorgehoben.                                                                                                                                                                                                                 Auch die örtliche Presse (Waltroper Zeitung, Artikel und Auf ein Wort- Kommentar Redakteur M. Wallkötter 24.3.2017) machte deutlich, dass sie eindeutig für den Bau der Straße ist und mit dieser Stellungnahme das Gericht ggf. etwas in Richtung ihre Meinung beeinflussen möchte.                                          Der selbe Senat mit demselben Richter wie 2013 genehmigte am 28.3.2017 den Bau des beantragten Dattelner Stummels, einige Forderungen des BUNDs zum Schutz von Flora / Fauna wurden berücksichtigt. Auch dieses Urteil wurde vom Leipziger BVG überprüft und im April 2018 bestätigt. Damit durfte mit dem Bau des Dattelner Stummels begonnen werden.

Mit der gerichtlichen Entscheidung vom OVG Münster 2017 im Rücken wurden die Hoffnungen auf einen schnelleren Genehmigungsweg für den Waltroper Hauptteil der B 474n in der Politik (u.a. CDU) wieder häufiger vorgetragen. Immer wieder wurden das Ergebnis der o.g. fast 10 Jahre alten Bürgerbefragung falsch zitiert: „Mehr als dreiviertel der Waltroper Bürger hätten sich für den Bau der Straße entschieden“.                                                     Die ca. 400 Einwendungen, davon ca. 30 von Trägern „öffentlicher Belange“, gegen die Pläne des 2. Planfeststellungverfahrens schienen fast in Vergessenheit geraten zu sein. In 1 bis 1,5 Jahren wurde erwartet, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Waltroper B 474n Teil unter Berücksichtigung der o.g. Einwendungen ergehen würde.                                                                                                                                                                                       Die Straßen-Planungsbehörde Straßen.NRW war sich im Klaren, dass es keine konfliktlose Trassenführung geben konnte. Schon zu dem o.g. 2. Planfeststellungsverfahren waren ca. 10 Trassenvarianten betrachtet worden. Aus dem Trassenvergleich wurde vom Vorhabenträger (Straßen.NRW, Kreis RE?) ohne Kommentar die Variante von der A2-Abfahrt Henrichenburg mehr oder weniger parallel des Kanals ausschließlich auf Dattelner Gebiet ausgeschlossen und nie intensiver diskutiert.                                                                                                                                       Die im 2. Planfeststellungsverfahren vorgelegte Trasse schien die wenigsten Umweltbeeinträchtigungen nach sich zu ziehen. Dass mit ihr jedoch mehr Menschen durch Abriss ihres Hauses / Hofes betroffen sein würden, als mit anderen Varianten, kam nicht mehr groß zur Sprache.

Zur Überarbeitung der in dem 2. Planfeststellungsverfahren vorgelegten Pläne erfolgten im Mai 2017 auf Veranlassung von Straßen.NRW an drei Knotenpunkten der Leveringhäuser- / Münsterstraße Verkehrsbeobachtungen (Filmauf-nahmen), um das Verkehrsaufkommen an normalen Werktagen aktuell festzustellen. Mit diesen Zahlen sollten die Verkehrsprognosen, die bisher bis 2025 reichten, nun bis 2030 ausgeweitet werden.                                                                                                                            Noch während Straßen NRW die B 474n WO (Waltroper Ortsumgehung?) weiter plante, wurde kommunalpolitisch diskutiert, ob man die knapp 20 Jahre alte Ampelschalt-Anlage der Leveringhäuser- / Münster-Straße modernisieren und damit einen stauärmeren Betrieb ermöglichen könnte. Die Kosten für eine verkehrsabhängige Regelung wollte Straßen.NRW übernehmen, falls die Stadt Waltrop die Computersimulation für die Regelungsauslegung übernehmen würde. Hier setzten sich CDU (Peter Schulz) und FDP (Wilhelm Gockel) im Juni 2017 dafür ein, dass diese Investition nicht erfolgen solle. Das bedeutete, dass man lieber auf den B 474n - Neubau warten solle, anstatt den betroffenen Menschen der Leveringhäuser Straße sofort zu helfen!

In Zusammenhang mit dem Straßen-Masterplan, den der CDU NRW- Verkehrsminister Herr Wüst im Januar 2018 veröffentlichte, beklagte sich die Waltroper Zeitung (Redakteur M. Wallkötter), dass die Genehmigungsverfahren bzw. Prozesse vor Gericht in Deutschland so lange dauern würden. Recht hat Herr Wallkötter, nur sucht er die Schuld daran leider nur bei denen, die ihr Recht (unser aller Recht) durch Straßenplanungen beschnitten sehen und vor Gerichten die Rechtmäßigkeit dieser Planung überprüfen lassen.

Mit der BVG Entscheidung 2018 erfolgte der Bau-Startschuss für den Dattelner Stummen der B 474n. Die Wald-Rodungsarbeiten und der Kanalbrückenbau über den Dortmund-Ems-Kanal begann im Dezember 2018. Ende 2022 sollte dieser B 474n Teilabschnitt fertig gestellt sein und für den Verkehr frei gegeben werden. An den erwarteten Planfeststellungsbeschluss in 2019 für den Waltroper OU Teil glaubte allerdings damals schon keiner mehr.                                                                                                                                                                                                                                                Im Juli 2020 wurde die Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal montiert. Heute, Oktober 2021, sieht es so aus, als wenn dieser Bauabschnitt der B 474n (Dattelner Stummel) termingerecht in 2022/23 fertig gestellt werden könnte. Die Gesamt-Baukosten (Dattelner + Waltroper Teil) der geplanten B 474n wird immer noch mit ca. 100 Mio€ zitiert, obwohl schon jetzt der Dattelner Teil mit 24 Mio€ ca. 7 Mio€ teuer als anfangs geplant, werden wird.                           Der Anschluss an die Münsterstraße wurde entsprechend dem genehmigten Bauplan als signalgesteuerte Kreuzung angelegt. Um diesen Kreuzungsbereich später dann nahtlos in den Waltroper Hauptteil der B 474n übergehen lassen zu können, mussten die Planungen  für die B 474n OU Waltrop von dem - anfangs vorgesehenen - Kreisverkehr in eine signalgesteuerte Kreuzung für das 2. Planfeststellungsverfahren geändert werden. Darüber hinaus bietet eine Ampelanlage aus Dattelner Sicht eine bessere Möglichkeit, Verkehrsströme in eine gewünschte Richtung umzuleiten. Hierfür müssen nur die grünen/roten Ampelphasen kürzer oder länger angesteuert werden.                                                                                                               Nach der Gerichtsentscheidung zum Dattelner Stummel gab es schadenfrohe Leserzuschriften in Dattel, dass bald mit Fertigstellung dieses Straßenabschnitts die Waltroper den Mehrverkehr tragen müssten, weil sie den Waltroper B 474n Abschnitt ja nicht parallel fertigen lassen können/wollen.  Am 4.10.2019 erklärte NRW-Verkehrsminister Wüst (CDU), wird der Dattelner Stummel auf der B 235 in Datteln (auf welchem Abschnitt?) zu einer Verkehrsentlastung führen und damit zu mehr Lebensqualität und Verkehrssicherheit. Das Bundesverkehrsministerium schätzt noch im Oktober 2019, dass ca. 30% (ca. 6.600 Fahrzeuge) der heutigen Verkehrsbelastung durch den Dattelner Stummel nicht mehr durch Datteln fließen werden.                    Nachvollziehbar und belegbar sind diese Aussagen nicht, denn ob der aus Olfen kommende Verkehr über den neuen Dattelner Stummel oder über den nördlichste B 474n Teil von Datteln fährt, kann für die Waltroper egal sein. Die Anzahl der Fahrzeuge, die heute schon in Datteln die B 235 in Richtung Waltrop verlassen, wird durch den Dattelner Stummel nicht höher. Schon die Verkehrsprognosen von 2015 bis 2025 von Straßen.NRW widersprachen diesen Aussagen der o.g. Politiker: bei voll eingerichtetem newPark (2030-2040?) könne es bei Vorhandensein der B 474n zu einem kaum registrierbaren Mehrverkehr auf der Münster- / Leveringhäuser Straße von ca. 15% kommen.                                                                                                                          D.h. nur der durch den newPark generierte Mehrverkehr könnte teilweise durch Waltrop fließen. Ob und in welchem Zeitraum der newPark aus dem Dattelner Teil - falls je gebaut - nach einer Erschließung merklich zusätzlichen Verkehr auf der B 474n beisteuert, ist völlig ungewiss. Die Stadt Datteln muss immerhin 10% der Erschließungskosten vorschießen, den Rest soll das Land als Förderung beisteuern.                                                                         Zu fragen ist zudem, woher bei einer Ausrichtung des newParks für 4.0 Industrie (high-tech-Arbeitsplätze) diese Mitarbeiter kommen werden? Sie werden womöglich in der gesamten Bundesrepublik gesucht werden müssen. Wie viele davon werden in home-office von zu Hause arbeiten? Andere werden ggf. ins preisgünstige Münster-Umland ziehen, um wenig Zeit zur Arbeit zu verlieren. Warum sollten sie in die teuren Ruhrzentren ziehen?

Im Herbst 2019 liegt immer noch kein überarbeiteter Entwurf des 2 .Planfeststellungsverfahrens für den Waltroper Hauptteil der B 474n vor, zu dem ca. 400 Einwendungen Ende 2016 vorgetragen wurden. Im Oktober 2019 beantragt der Waltroper Aufbruch im Stadtrat von Waltrop die Einstellung aller Planungsarbeiten für den B 474n Teil um Waltrop herum. Als Argumente werden die verursachten Umweltschäden durch die Straße angeführt. Je nachdem, ob der newPark kommt oder nicht, würde sich - berechnet auf Grundlage der für Straßen.NRW tätigen Planer von IVV (Aachen/Berlin) - die umweltschädigende Belastung der Umgebung durch CO2-Gase von jetzt 4,6 Mio-t auf ca. 9 Mio-t verdoppeln. Mit einer derartige CO2 - Steigerung würden die weltweiten Diskussionen zur Vermeidung der Klima-Erwärmung nicht ernst genommen.                                                                                         Dass die Politik solche klimarelevanten Argumente nicht einfach beiseite schieben kann, zeigten die Bundestag-Wahlergebnisse vom September 2021. Auch die Landesregierung NRW und der Kreis Recklinghausen wäre gut beraten, nicht den Argumenten der Industrie in vorauseilendem Gehorsam einen bequemen Verdienst- und Einnahmeweg zu ebnen.                                                                                                                                                                    Der Stadtrat von Castrop-Rauxel bestätigte noch September 2021 seinen alten Beschluss (aus 2008) , dass er einer B 474n nicht zustimmen werde, die über Castroper Gebiet laufen solle.                                                                                                                                                                                               Das Jahr 2020 war von zwei Themen geprägt, die Einfluss auf die Diskussion um die B 474n, das Kraftwerk Datteln IV aber auch den newPark ausüben sollten:

  •         die Corona-Krise ließ die 2019 mit Greta Thunberg/Fridays for Future aufkommende umweltrelevante Themen wieder etwas in den Hintergrund treten.                                                                                                                                                                                                                       September 2021 schlug die „Umwelt“ mit Überschwemmungen und Toten in bisher unvorstellbarem Ausmaß im Erft- und Ennepe-Ruhr-Kreis zu und erinnerte uns Menschen daran, dass es ein „weiter so“ mit einer Versiegelung der Landschaft und „die Erde verzeiht und egalisiert alle unsere Fehler“ nicht mehr lange ungestraft möglich sein wird.
  •          in NRW erfolgte am 13. September die Kommunalwahl, die überraschender Weise zu einem Wechsel in der politischen Waltroper Stadtleitung führte. Die CDU musste in die Opposition und wurde durch die SDP ersetzt.

In Vorbereitung zur Kommunalwahl erinnerten sich die Parteien wieder, dass die B 474n sich als Positionierungsthema eignen könnte. Die altbekannten Argumente „für“ oder „gegen“ die Straße wurden wieder herausgeholt. Zahlreiche Leserbriefe und Presse-Zusammenfassungen lenken noch einmal den Blick auf das ca. 50 Jahren alte Thema B 474n.                                                                                                                                                                      Inzwischen waren fast vier Jahre vergangen, in denen Straßen.NRW den für 2017/18 angekündigten überarbeiteten Planfeststellung-Entwurf nicht vorgelegt hat. Straßen.NRW konnte nicht einmal im Vorfeld der Kommunalwahl (Juli 2020) mitteilen, wie viele der Einwendungen inzwischen abgearbeitet worden seien und welche noch nicht.                                                                                                                                                                                      Erneut wurde im Waltroper Stadtrat im Juli 2020 vom Waltroper Aufbruch beantragt, die Planungen an der B 474n einzustellen. Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Aber dass es eine erneute Auslegung für einen überarbeiten B 474n Plan mit aktualisierten Verkehrsdaten geben musste, war Straßen.NRW klar.                                                                                                                                                                                                                  Im Oktober 2020 sickerten erste Zahlen über neu prognostizierte Verkehrszahlen nach Erstellung der B 474n WO bis zum Zeithorizont 2030 vom Ingenieurbüro IVV (Aachen/Berlin) durch, dass seit mehr als 20 Jahren mit derartigen Prognosen von Straßen.NRW beauftragt wird: die Verkehrsentlastung auf Leveringhäuser- und Münsterstraße sollten noch geringer ausfallen, als in alten Gutachten hochgerechnet. Für Kenner nicht überraschend sollten andere Bereiche (Recklinghäuser-, Berliner- und Viktorstraße) deutlich mehr Belastung hinnehmen.                                                                                          Im Juni 2021 wurde bekannt gegeben, dass vom 21.6.2021 bis 20.7.2021 der von Straßen.NRW überarbeite 2. Planfeststellungsentwurf  als B 474n – OU Waltrop (Ortsumgehung Waltrop) zur Bürgereinsicht in Waltrop, Datteln, Dortmund und Castrop-Rauxel ausgelegt würde. Vier Wochen (bis zum 20.8.2021) hätten die Bürger, Behörden und Vereine Zeit, Einwendungen gegen diesen Plan schriftlich erheben.                                                                                        Seit der ersten Offenlegung hat Straßen.NRW für die Überarbeitung/Einarbeitung der 400 damaligen Einwendungen 4 Jahre und 6 Monate benötigt. Nun sollten die Bürger in 4 Wochen ca. 1000 Seiten Planung-Unterlagen durcharbeiten und Kommentare / Hinweise zu Unzulänglichkeiten anbringen. Zudem lag die Einwendungsfrist mitten in den NRW-Sommerferien. Die Einspruchsfrist gegen die Planungsunterlagen 2016 lag in den vier Wochen vor Weihnachten! Dertige Zeitplanungen haben ein „Geschmäckle“: es sollen so wenig wie möglich Einwendungen eingehen. Wie viele Einwendungen in den Rathäusern und in Münster tatsächlich eingegangen sind, wurde bis Oktober 2021 nicht veröffentlicht.                                                                                  Die Stadt Waltrop erhielt mit einer allgemeinen Stellungnahme innerhalb der Einspruchsfrist eine Verlängerung dieser Frist für detaillierte Aussagen zu den Unterlagen bis zur ersten Sitzung des Hauptausschusse nach den Sommerferien: 9.9.2021. Sie werden weiter unten aufgegriffen werden.

 Wie kommentieren wir von ProWaltrop diesen überarbeiteten Plan zur B 474n?

  •          zu bemängeln ist das Zeitmanagement der Bearbeitungsdauer bei Straßen.NRW, die Auslagezeit der Unterlagen (Sommerferien) und die zu kurze Einspruchsfrist, die natürlich auch für Rechtsanwälte der Einspruchswilligen gilt,
  •          die Planänderungen beziehen sich ausdrücklich auf „B 474n – OU Waltrop“.                                                                                                                     Da es sich um eine Bundesstraße handelt, wird kein ortsüblicher Querungsverkehr von Fußgängern, Radfahren, Autos und/oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen zugelassen, wie es für eine Ortsumgehung erwartet werden kann. Die Äcker von Landwirten werden durch die Straße total zerschnitten. Oft sind für sie km-weite Umwege notwendig, um zu den eigenen Ackerflächen zu gelangen.
  •           Dass nach dem OVG Urteil in Münster vom August 2021 - der Bebauungsplan nach dem das Uniper Kraftwerk „Datteln IV“ nachträglich genehmigt wurde, ist rechtswidrig - stellt sich die Frage, ob der Kreuzungsbereich Löringhofstraße überhaupt noch in der geplanten Form sinnvoll ist?
  •           auch wenn jetzt stärker auf die Vermeidung (Kompensations-, Schutzmaßnahmen) von umweltrelevanten Eingriffen eingegangen wird, erinnert diese Trasse immer noch sehr stark an die 1994 schon einmal gerichtlich verworfenen Trasse. Auch wenn weniger Umweltbeeinträchtigungen hinzunehmen sind, sind jetzt mehr Menschen durch Abriss ihres Hauses / Hofes betroffen, als mit anderen Varianten.
  •     auch nach dieser Planüberarbeitung wird deutlich, dass von den Straßenplanern nicht - wie von den Waltropern gewünscht - der Ortsumgehungscharakter der Straße im Vordergrund stand, sondern (wie für Bundesstraßen üblich) die Lenkung überregionaler Verkehrsströme, sprich: die Erschließung des geplanten Industriegebietes newPark. Hierbei ziehen die Stadt Datteln und die NRW-Landesregierung / Kreis Recklinghausen an einem Strang.                                                                                                                                                                                      Ob der Dattelner Wunsch - für Entlastung der B 235 zu sorgen - in Erfüllung geht, steht in den Sternen. Was man vermuten könnte ist, dass ein Teil der prognostizierten ca. 30 000 Fahrzeuge aus einem voll eingerichteten newPark nicht auch noch zusätzlich durch Datteln fließen würde, sondern über die B 474n.
  •         Die Notwendigkeit der Straße wird mit entsprechenden Verkehrszahlen begründet. Diese sollen an dieser Stelle nicht detailliert zitiert werden, weil sie aus ProWaltrop Sicht völlig unzuverlässig sind. Nur die generellen Aussagen sollen zitiert werden: bei Vollausbau des newParks (ca. 30.000 Fahrzeuge werden zusätzlich erwartet) und Vorhandenseins der B 474n OU Waltrop werden auf der Leveringhäuser- und Münsterstraße etwas (teilweise nicht spürbar) weniger Verkehr, wohingegen auf der Berliner-, Recklinghäuser- und Viktorstraße deutlich mehr Verkehr erwartet wird.          Diese Zahlen basieren ausschließlich auf Verkehrsprognosen bis ins Jahr 2030 hinein. Die Prognosen sollen auf alle 5 Jahre erneut durchgeführte Verkehrszählungen basieren. Es findet sich jedoch auf keiner Seite der Unterlagen eine Überprüfung, in wie weit die Verkehrszählungen eines Stichtages mit den Prognosen 5 Jahre vor dieser Zählungen übereinstimmt.  Dem Bürger wird damit nicht die Möglichkeit gegeben, reale Verkehrsbelastung und Prognosen gegeneinander zu halten und zu überlegen, ob die Prognosen stimmen könnten, nachvollziehbar sind. Dass an dieser Stimmigkeit der Prognosen Zweifel bestehen, ergibt die Unerklärbarkeit von ca. 30%igen Verkehrsbelastungssenkungen durch den Bau der B 474n OU Waltrop im Bereich von Brambauer/Alstedde.                                                                                                      
  •      Die Notwendigkeit der B 474n wird u.a. damit gerechtfertigt, dass ihre Bau-Kosten kleiner sind als die finanziellen Vorteile. Bei beiden Planfeststellungen 2016 und 2021 gab es hinsichtlich dieses Kosten-Nutzen Verhältnisses keine geänderten Zahlen. Das kann eigentlich nicht sein. Denn eine Größe hat sich bis dahin massiv geändert: die zu erwartenden Baukosten für Baubeginn 2030/2031?                                         Unabhängig von zahlreichen Ausnahmen von dieser Regel (es gibt in der Bundesrepublik viele Fälle, in denen Straßen gebaut wurden, obwohl die Baukosten der Straße höher lagen als der errechnete „finanzielle Nutzen“ und obwohl es Straßen gibt, die nicht realisiert werden, trotz größere „finanzieller Vorteile“ als „Baukosten“) sind die angewendeten Berechnungsmethoden für „Kosten“ und „finanzielle Vorteile“ sehr zweifelhaft.             Bei ihnen können die Geldbeträge in alle gewünschte Richtung verändert werde: bei den „Kosten“ werden z.B. nur die „Baukosten“ berücksichtigt, nicht jedoch die Unterhaltungskosten, finanzielle Ausgleichzahlungen für Grundstückkäufe, Abriss-, Neu- oder Umbaumaßnahmen von Straßen geschädigter Anwohnern.                                                                                                                                                                                                Auch bei den Baukosten lässt sich bewusst täuschen. Wie im Fall der B 474n wurden 2004 einmal die Baukosten auf ca. 100 Mio€ für die Dattelner (16 Mio€) und Waltroper (84 Mio€) Bauabschnitte zusammen geschätzt und im politischen Bewertungsprozess genehmigt.  2019 wurde mit dem Dattelner Teil begonnen, jetzt schätzt man, dass er ca. 24 Mio€ kosten wird. Eine erneute Genehmigung für diesen Betrag musste nicht mehr eingeholt werden. Der Waltroper Bauabschnitt wird unter Berücksichtigung des „schnellen“ Planungsfortschritts und der Klagemöglichkeiten sicher nicht vor 2026 genehmigungsreif sein. Als Bauzeit wurden einmal 4-5 Jahre angesetzt . Damit wäre man mit einer Inbetriebnahme im Jahr ca. 2031. Bis heute werden aber immer noch 84 Mio€ Baukosten für den Waltroper Bauabschnitt angegeben. 200 Mio€ erscheinen realistischer zu sein.          Wie können die Politiker heute noch  - nach den Erfahrungen mit Stuttgart 21,  Berliner Flughafen BER und der Elbphilharmonie in HH -  so unverantwortlich mit Steuergeldern umgehen. Mit ihren privaten Investitionen gehen Politiker Verantwortung-bewusster um!                         ProWaltrop‘s Vorschlag:                                                                                                                                                                                                    Falls die Baumaßnahme einer geplanten öffentlichen Maßnahme nicht innerhalb von 3 Jahren nach Genehmigung begonnen und innerhalb x Jahren fertig gestellt ist, sollte ein neuer Geldbewilligungsantrag notwendig sein. Falls die Baukosten die Schätzung um y% überschreiten, müssen die genehmigende Politiker / kontrollierende Behördenmitarbeiter z% privat hinzuzahlen.  Ähnliches muss jeder Privatmann bei seinen eigenen Investitionen auch machen.                                                                                                                                                                                             Auch wenn ein Straßen-Bauprojekt einmal im BVWG (Bundesverkehrswegeplan) aufgenommen ist, bedeutet das nicht, dass dies Projekt weiter verfolgt werden muss. Es bedeutet nur, dass Geld in der beantragten Höhe genehmigt ist und abgerufen werden könnte. Bei all den genehmigten Geldbeträgen handelt es sich um Steuergeld der Bundesbürger, nicht um Privatgelder, über die Politiker rechenschaftslos verfügen können.           Auch wenn die Baumaßnahme B 474n im „vordringlichen Bedarf“ des BVWP 2030 steht und dessen Lage in groben Grenzen Kraft Gesetz festgeschrieben ist, müssen sich Bundes-, Landes-, Kommunalpolitiker und Behörden vor einer Realisierung immer wieder fragen, steht die genehmigte Geldsumme von 100 Mio€ für den Neubau B 474n einem vertretbaren Nutzen gegenüber? Daran ändert sich auch nichts, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum BVWP 2030 der Bau der B 474n angeblich erneut u.a. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeitsbelangen und Raumordnung bewertet wurde.
  •           wie lassen sich „finanzielle Vorteile“ geldwert-mäßig erfassen? Diese sind sehr subjektiv zu bewerten.
  •          nachdenklich macht, wenn das Verkehr-begutachtende Unternehmen (IVV) damit wirbt, dass es seit ca. 20 Jahren von Straßen.NRW immer wieder mit derartigen Gutachten beauftragt wird. Handelt es sich hierbei noch um unabhängige Gutachten oder schon um Gefälligkeitsgutachten? Wie kommt es, dass immer das selbe Unternehmen die Bewertungsaufträge erhält? Ist es immer das Günstigste?
  •          im Verkehrsbelastungsgutachten wird zwar erwähnt, mit welcher Software (VENUS = Verkehrsnachfrage und Umlegungssystem, der Fa. IVV) die Prognosen erstellt werden, aber nirgendwo wird ein Vergleich vorgelegt, wie gut die Prognosen mit der Realität übereingestimmt haben und wie gut diese Software im Vergleich mit denen der Konkurrenz abschneidet,
  •           der gleiche Mangel wie im Punkt vorher bei den Verkehrsprognosen angegeben, gilt auch für die Berechnung der Lärmfernwirkung,
  •         weder die prognostizierten Verkehrszahlen noch andere Aspekte lassen erkennen, warum die B 474n ab der A2 bis zur Recklinghäuser Straße 4-spurig gebaut werden muss und alle vier Kreuzungsbereiche (Viktorstr., Recklinghäsuerstr., Im Löringhof, Pelkumerweg) autobahnähnlich großräumige Zu- und Abfahrten benötigt. Können diese nicht kostengünstiger, kleiner dimensioniert werden?                                                     Nachdem der Waltroper Stadtrat noch 2016 mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen hatte, dass die B 474n von der A 2 bis zur Recklinghäuser Straße vierspurig ohne Geschwindigkeit-Reduzierung von 100 km/h auf 70 km/h gebaut werden sollte, ist in der u.g. Stellungnahme der Stadt Waltrop vom 9.9.2021 hiervon nicht mehr die Rede. Die Gründe für eine Vier-Spurigkeit werden hierin sogar explizit hinterfragt.
  •         Verkehrsprognosen versuchen, die Anzahl der Verkehrsteilnehmer in der Zukunft (in diesem Fall bis ins Jahr 2030) unter bestimmten Annahmen voraus zu sehen.                                                                                                                                                                                                                  Wenn man aus den prognostizierten Verkehrszahlen eine Bewertung ableitet (Straßenbau-Notwendigkeiten ausspricht),  die ca. 10 Jahre in der Zukunft eintreten könnte, dann ist unverständlich, warum keinerlei Einflussgrößen auf diese prognostizierten Verkehrszahlen bis dahin berücksichtigt werden: heute werden für jedes Mittelklasseauto Assistenzsystem angeboten, die in Deutschland ein teilautonomes Fahren ermöglicht; in einigen Bundesstaaten von Amerika gibt es Fahrzeughersteller, die vollautonomes Fahren heute schon anbieten.                                Wie werden sich eine derartige Änderung der Fahrzeugführung auf den Verkehrsstrom auswirken?                                                                               Der LKW Verkehr wird sich zeitlich über den gesamten Tag verteilen, denn kein Fahrer muss mehr Lenkzeiten einhalten und auf familiäre Aspekte Rücksicht nehmen.                                                                                                                                                                                                              Die oben angegebenen Prognosen berücksichtigen aber ausschließlich genau die heutigen Belastungsspitzen.                                                Betrachtet man die heutige Jugend (= die Mittelalter-Jahrgänge von morgen), stellt man fest, sie sind im Durchschnitt heute sehr viel Umwelt-bewusster als wir Älteren. Für viele von uns Älteren ist das Auto nicht nur Fortbewegungsmittel sondern auch Statussymbol.                                      Dieser Änderung kommen heute schon fast alle Autohersteller nach, indem sie ein eigenes Auto-Vermietungssystem aufbauen: Carsharing!            Sich hieraus zukünftig ergebende Verkehrsminderungen (mehrere Personen nutzen ein Auto, mehrere Personen bilden Fahrgemeinschaften) gehen in die verwendeten Prognosen überhaupt nicht ein.                                                                                                                                                           Elektromobilität! Viele Autohersteller sagen heute schon, dass sie ab 2030 keine neuen Verbrenner-Autos mehr bauen wollen. D.h. der Anteil der E-Autos auf dem Markt wird bis dahin und danach drastisch steigen. Damit werden die Geruchs-, und Lärmbelästigung durch den Kfz-Verkehr (LKW wie PKW) deutlich minimiert. Wie sind unter diesen sich schon kurzfristig realisierenden Auswirkungen die o.g. Berechnungen zur notwendigen Entlastung der Leveringhäuser-Straßen-Anwohner und Lärmfernwirkungen zu sehen?                                     

Schon als Vorboten zur Bundestagswahl am 26.9.2021 sprachen sich neben dem Waltroper Aufbruch im September 2021 auch die Grünen u.a. aus Umweltschutzgründen (Zerschneidung der einzigen Waldflächen von Waltrop und Datteln, Zerschneidung von vier Naturschutzgebieten) gegen den Bau der Straße aus.                                                                                                                                                                                                                         Politiker (Oliver Krischer, NRW-Grünen-Vorsitz, Verkehrsexperte Bundestag; H. Wüst, NRW-Verkehrsminister, CDU) besuchten die Region und warben mit den altbekannten Argumenten gegen/für die B 474n. Auch der Landrat B. Klimpel (CDU) setzte sich für den Bau der B 474n OU Waltrop ein, denn ohne ihn könne die B 474n ihren vollständigen Verkehrswert und die beabsichtigte Wirkung (Schaffung einer durchgängigen verkehrlichen Nord-Süd-Achse; Verbindung Münsterland mit Ruhrgebiet, Erschließung newPark und eine nachhaltige Entlastung vom Durchgangsverkehrs über die L 609 durch Waltrop) nicht erreicht werden. An der Erreichung dieser Ziele sind mit Sicherheit nicht alle Bürger von Waltrop interessiert.

Noch kurz vor der Bundestagswahl entbrannte zwischen den Parteien (und einigen Bürgern mit Leserbriefen) über die Presse eine Diskussion, ob die Waltroper SPD noch hinter dem geplanten B 474n Bau stehe oder nicht? Hintergrund dieser Redegefechte war die Tatsache, dass Straßen.NRW das Ende der Einspruchsfrist gegen den überarbeiteten Plan zur B 474n auf den 20.8.2021 gelegt hatte. Da dieser Termin mit den Sommerferien (neben den Bürgern waren Stadtverwaltung / Kommunalpolitiker teilweise in Urlaub) kollidierte, hatte die Stadt Waltrop (Planungsdezernent Herr Scheiba) zur Fristwahrung eine allgemeine, kritische (?), mehrdeutige (?) Stellungnahme abgegeben und zusätzlich eine Fristverlängerung bis zur ersten Hauptausschuss-Sitzung des Waltroper Stadtrates erhalten.                                                                                                                                                                                                    Auch der Castroper Stadtrat bestätigte noch einmal mit den Stimmen von SPD, Grünen, FWI und Linken, dass einem Verlauf der B 474n über Castroper Gebiet nicht zugestimmt wird.                                                                                                                                                                                                        Für uns Bürger war es interessant zu sehen, wie sich die ortsansässigen Parteien - kurz vor der Bundestagswahl - zu dem überarbeiteten Plan zur B 474n positionierten:                                                                                                                                                                                                                                  Im Waltroper Fachausschuss Stadtentwicklung machten die beiden großen Fraktionen von SPD und CDU zwei Tage vor der entscheidenden Hauptausschuss-Sitzung deutlich, dass sie den jetzt vorgelegten B 474n Bauplänen höchst kritisch gegenüber stehen: bemängelt wurde die großen Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2016, viel zu schmale Wirtschaftswege, große Umwege für landwirtschaftliche Fahrzeuge, zu große, platzraubende Auf- und Abfahrten der vier Kreuzungsbereiche und Flächenfraß.                                                                                                                    Damit war die Aussagerichtung der abschließenden Waltroper Stellungnahme vorgegeben.                                                                                                      Zu Beginn der Hauptausschuss gaben alle Parteien folgende Statements (ProWaltrop Kommentar: nur für ihre Bundespolitik-Parteikollegen*innen) ab:        SPD: die Waltroper SPD ist für die B 474n als  eine Ortumgehung von Waltrop.                                                                                                                      CDU: die Waltroper CDU ist ohne wenn und aber für die B 474n.                                                                                                                                               FDP: die Waltroper FDP fordert den schnellstmöglichen Bau der B 474n.                                                                                                                                    Waltroper Aufbruch und Die Linken: sind prinzipiell gegen die B 474n.

 Völlig anders hörte sich dann die nachfolgende Diskussion an:                                                                                                                                                  alle Sätze der im Fachausschuss erarbeiteten Stellungnahme wurden einzeln erörtert und über sie einzeln abgestimmt. Abschließend wurde noch einmal über den gesamten Text abgestimmt.                                                                                                                                                                                             Mit den Stimmen aller (!) Waltroper Parteien wurden folgende Sätze der Stellungnahme angenommen:

 „ Die Stadt Waltrop ist weiterhin der Ansicht, dass eine Ortsumfahrung Waltrop notwendig ist, um die innerstädtischen Straßen zu entlasten. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgelegte Planung für die B474n OU Waltrop wirft jedoch viele Fragen und Probleme auf. Insbesondere stellt sich die Frage, warum auf der L609 nur mit einer geringen Entlastung im Bereich der Ortsdurchfahrt Waltrop zu rechnen ist. Die Stadt Waltrop bittet im weiteren Verfahren um Beantwortung folgender Fragestellungen:

    Verkehr/ Lärmschutz:

  • Warum wird Waltrop durch die Ortsumfahrung insgesamt durch mehr Verkehr belastet? 31000 Kfz/ 24h auf der B474n und nur ca. 1.100 weniger auf der L609; das bedeutet mehr Verkehr in Waltrop anstatt weniger.
  • Warum wird die L609 (Leveringhäuser Straße) nur mit ca. 1.100 Kfz/ 24h entlastet? In der Verkehrsuntersuchung vom Jahr 2010 waren es 8.000 Kfz/ 24h und innerstädtisch immerhin noch 5000 Kfz/ 24h. Der Ergebnisbericht zur Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros IVV enthält hierzu auf Seite 31 folgende Aussage: „Der Ortskern von Waltrop wird nach wie vor hoch belastet sein“.
  • Warum wird die Recklinghäuser Straße nicht entlastet?
  • Warum wird die Viktorstraße sogar mehr belastet?
  • Warum müssen Straßenkreuzungen innerhalb Waltrops auf der L609 ausgebaut und erweitert werden (Lidl Kreuzung)? Auch dies steht für die Stadt Waltrop im Widerspruch zu einer innerstädtischen Verkehrsentlastung. 
  • Wieso wird bei einer Umgehungsstraße der öffentliche Nahverkehr nicht berücksichtigt? Das Vorhaben ist nicht förderlich für den ÖPNV. Die Trassenführung behindert bzw. verlangsamt die Busse der Linien SB 24, X 13 und 231.
  • Warum müssen an Häusern insbesondere an der Leveringhäuser Straße aber auch an anderen Straßen in Waltrop nach dem Bau der B474n passive Lärmschutzmaßnahmen erfolgen? Die neue Straße soll Waltrop vom Lärm entlasten und nicht zusätzlich belasten. Dies steht für die Stadt Waltrop im Widerspruch.
  • Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Verkehrsaufkommens von bis zu 31.000 Fahrzeugen am Tag wird ein Lärmschutz hohen Standards für alle an der geplanten Trasse liegenden Häuser erwartet. Auch die Zubringerstraßen sind in die Lärmschutzprüfung mit einzubeziehen. Lärmschutz darf nicht nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis unterbleiben, weshalb die aus der lärmtechnischen Untersuchung unter diesem Aspekt abgeleiteten Maßnahmen als voraussichtlich nicht ausreichend in Frage zu stellen sind. Die vorgeschlagenen passiven Lärmschutzmaßnahmen sind zu prüfen.

    Bauliche Anforderungen an die B474 OU Waltrop:

  • Warum sind auf einer Ortsumfahrung 4 Spuren bis zur Recklinghäuser Straße notwendig? Ist dies vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Verkehrswende noch zeitgemäß? Erzeugt nicht erst die 4-Spurigkeit das hohe Verkehrsaufkommen?
  • Durch den teilweise vierspurigen Straßenverlauf handelt es sich um einen autobahnähnlichen Ausbau. Muss die örtliche Feuerwehr an diese Situation angepasst werden und ggf. hinsichtlich Gerätschaften und Personal aufgestockt bzw. erweitert werden?
  • Handelt es sich durch die 4-Spurigkeit nicht mehr um einen Zubringer für den geplanten newPark als um eine Ortsumfahrung für Waltrop?
  • Handelt es sich bei der 4-Spurigkeit nicht auch eher um eine großräumige Verbindung und Entflechtung der Bundesautobahn A2?
  • Warum sind die geplanten Zu- und Abfahren an der Viktor Straße, Recklinghäuser und Münsterstraße in der vorgeschlagenen Form unnötig platzintensiv und massiv - teilweise mit Ampelanlagen und großen Auf- und Abfahrtschleifen? Der Flächenverbrauch ist mit 44,6 ha für die geplante Trasse sowie Zu- und Abfahrten enorm groß und muss optimiert werden. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme beträgt 11,5 ha, somit zusammen 56,1 ha. Insbesondere sollen Kreisverkehre an den Kreuzungspunkten Berücksichtigung finden. Auch Abfahrten in Form "Holländischer Rampen" können den Flächenverbrauch für die Abfahrten reduzieren.
  • Warum ist teilweise der Mittelstreifen auf der Straße als Betonwall ausgeführt und nicht als Leitplanke mit Grünstreifen oder nur als Grünstreifen?
  • Welche Geschwindigkeiten sind dort und im weiteren Verlauf geplant?
  • Warum ist der geplante Wirtschaftsweg am Löringhof nicht auf Begegnungsverkehr insbesondere für landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgelegt? Der landwirtschaftliche Verkehr braucht diesen Weg, um zur Genossenschaft (vorhandener Raiffeisenmarkt in Datteln) zu gelangen. Über die Löringhofstraße wird heute nahezu der gesamte landwirtschaftliche Verkehr der Städte Waltrop und Castrop-Rauxel mit dem Ortsteil Henrichenburg zur Raiffeisen Warengenossenschaft abgewickelt. Hinzu kommt das bereits heutzutage vorhandene PKW Aufkommen. Die Dimensionierung dieses geplanten Wirtschaftsweges wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen keinesfalls aufnehmen können und ist neu zu planen. Es besteht ein hohes Gefahrenpotential besonders im Begegnungsverkehr. Die Ausweisung eines Radweges fehlt.  
  • Warum gibt es sowohl entlang der geplanten B474n OU Waltrop als auch im Bereich der Zu- und Abfahrten keine Radwege?

    Nahmobilität/ Radwege:

  • Gerade im Hinblick auf die geplanten Brückenbauwerke ist es notwendig, Radwege zum jetzigen Zeitpunkt einzuplanen. Werden die Brückenbauwerke zu schmal realisiert, lässt sich die fehlende Breite später nicht mehr ändern. Es ist durch die Straßenbauverwaltung zu prüfen, inwiefern die Mitplanung von Radwegen gemäß ARS 12/2020 nicht sogar grundsätzlich verpflichtend ist. Die Beschlusslage auf Bundesebene muss aus Sicht der Stadt Waltrop hier Berücksichtigung finden. 
  • Die Rad- und Fußwegverbindung Dortmund - Mengede / Waltrop (Rapensweg) muss durch ein Querungsbauwerk über die Trasse aufrechterhalten werden.  

    Umweltauswirkungen:

    Die ca. 20 Meter breite und mehrere Kilometer lange geplante Trasse der B474n OU Waltrop führt durch eine Vielzahl von Naturschutzgebieten und würde im westlichen Stadtgebiet Waltrops Tierwelt und landwirtschaftliche Flächen zerschneiden. 

  • Wie schafft man eine Verbindung der Tierwelt zwischen den Bereichen westlich und östlich der geplanten B474n? Wieso müssen Naturschutzgebiete aufgegeben werden? 
  • An welcher Stelle und in welcher Größenordnung sind Ausgleichsmaßnahmen geplant?
  • Der durch die Trasse verursachte Flächenverbrauch und deren Kompensation bedrohen bäuerliche Existenzen. Rechnerisch werden zwei Vollerwerbsbetriebe durch den Flächenverbrauch aufgeben müssen. Wie wird die Landwirtschaft entschädigt und wie wird eine Verbindung zwischen den Äckern westlich und östlich der B474n geschaffen bzw. eine Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen auch zukünftig gewährleistet? Der geplante landwirtschaftliche Parallelweg ist hierfür nicht ausreichend.

    Des Weiteren werden durch die geplante Trasse Wohnhäuser abgerissen (Heimat von Waltroper Familien). Auf die Inanspruchnahme von Flächen des Freigeländes der Sozialen Einrichtung MOMO (Ickerner Straße 113) im Zuge einer Umplanung sollte verzichtet werden und eine Flächenreduzierung der Anschlussstelle Viktorstraße vorgenommen werden.

    Eine Kompensation von Waldverlusten durch Neuaufforstungen sollte im Waltroper Stadtgebiet im Verhältnis von mind. 1: 3 erfolgen. Auf die Anrechnung von Straßennebenflächen zur Kompensation von Eingriffen sollte verzichtet werden.

    Die aktuelle Planung der B474n würde gemäß Verkehrsuntersuchung mehr Autoverkehr und damit mehr Lärmbelastung und Luftverschmutzung mit sich ziehen, was die Wohn- und Lebensqualität und letztlich das Klima beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang ist ein aktiver Lärmschutz unter Berücksichtigung der Lärmrichtwerte für reine Wohngebiete im gesamten Trassenverlauf anzunehmen.

    Im Hinblick auf die Erstellung des Klimakonzepts der Stadt Waltrop muss die Klimarelevanz des Vorhabens durch die Straßenbauverwaltung ermittelt werden (Ermittlung des Verlustes von CO² - senken, sowie von verkehrsbedingten CO² - Emissionen und Planung von entsprechenden Maßnahmen zur CO² - Reduktion).

    Waltroper Bürger*innen haben im Plangebiet ihre Trinkwasserbrunnen. Eine geregelte Ableitung von Straßenabwasser über geschlossene Rohrleitungen statt Untergrundverrieselung ist hier vorzusehen. 

    Die faunistischen/floristischen Bestandsdaten sind durch qualifizierte Kartierungen über zwei Vegetationsperioden zu aktualisieren. Ein Beispiel: Der Rotmilan brütete dieses Frühjahr auf der geplanten Trasse. Diese Tierart fand jedoch keine Berücksichtigung in den Planunterlagen.

 

    Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die touristischen Potenziale der Stadt Waltrop:

    Die Siedlungsflächenentwicklung im Westen der Stadt Waltrop wird durch die geplante B474n OU Waltrop stark eingeschränkt. Gerade im westlichen Bereich des Stadtgebietes befinden sich potenzielle Wohnbauentwicklungsflächen der Stadt Waltrop. 

    Stadtentwicklungsprojekte wie die IGA 2027 (Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027) werden durch die geplante Trasse der B474n stark geschwächt. Ziel des Waltroper IGA-Projektes ist es, eine Verbindung zwischen der Stadt und dem Schleusenpark Waltrop entlang des Dortmund-Ems-Kanals herzustellen. Durch die Schaffung von neun verschiedenen Stationen entlang der neuen Themenradroute „Kanal VITA(L)“ sollen der örtlichen Bevölkerung sowie Besucher*innen von außerhalb Industriekultur, Kanalgeschichte sowie Zukunftsvisionen vermittelt und die Möglichkeit geschaffen werden, den Kanal als Freizeiterlebnisraum zu nutzen. Diese Zielsetzung wird aus Sicht der Stadt Waltrop durch ein massives Brückenbauwerk stark beeinträchtigt.

    Der Naherholungswert der Stadt Waltrop wird gerade auch im Hinblick auf die touristische Bedeutung des Schiffshebewerkes sowie die regionalen und überregionalen Fahrradrouten (z.B. Route der Industriekultur per Rad) stark geschwächt.

    Verfahren:

    Die Stadt Waltrop zeigt sich verwundert darüber, dass sie in ein solch weitreichendes Verfahren nicht bereits im Vorfeld einbezogen wurde. Wieso wurde die neue Planung der B474n in einem Deckblattverfahren innerhalb der Sommerferienzeit 2021 veröffentlicht? 

    Die Stadt Waltrop bittet um weitere Beteiligung im Verfahren und um Antwort auf die vorgenannten Frage- und Problemstellungen.“

Diesem Gesamttext stimmten abschließend  SPD, CDU, FDP zu. Die Grünen und der Waltroper Aufbruch stimmten gegen den Gesamttext, obwohl sie gegen die B 474n sind und alle Einzelsätze mit getragen haben.                                                                                                                                        Nachdem der Waltroper Stadtrat noch 2016 mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen hatte, dass die B 474n von der A 2 bis zur Recklinghäuser Straße vierspurig ohne Geschwindigkeit-Reduzierung von 100 km/h auf 70 km/h gebaut werden sollte, ist in der Stellungnahme der Stadt Waltrop vom 9.9.2021 hiervon nicht mehr die Rede. Die Gründe für eine Vierspurigkeit werden hierin - wie oben zitiert - sogar explizit hinterfragt.                                                 Wenn alle diese kritischen Fragen, Anregungen und Forderungen der Stadt Waltrop von Straßen.NRW angenommen und berücksichtigt würden, dann kommt man zur Auffassung, dass die Stadt Waltrop mit dieser Stellungnahme - im Gegensatz zu den Eingangsstatements für ihre Bundespolitik-Parteikollegen*innen -  die derzeitige B 474n-Planug ablehnt. Allein die Forderung nach einem Radweg entlang der Trasse, zumindest aber die Verbreiterung der Brückenbauwerke hierfür und nach weniger Platz-raubenden Kreuzungsbereichen, würde zu einer völligen Neuplanung der Straße führen.

Vermutlich ist der Stadt Waltrop bei der Durchsicht der Planungsunterlagen nicht aufgefallen, dass die K14 (Ickerner, Franzstraße) nach dem Bau der B 474n zu einer Ortsstraße abgestuft werden soll, d.h. die Unterhaltungskosten werden dann vom Kreis Recklinghausen auf die Stadt Waltrop übergehen. Bei der derzeitigen Kassenlage der Stadt Waltrop hätte sich die Stadt wahrscheinlich versucht, dagegen zu wehren.

 

 

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Problematik B 474n Planung    

Wie der Name ausdrückt, wird die B 474n als Bundesstraße geplant. Dafür ist der Bund / das Bundesland zuständig. Diese Behörden verfolgen mit der Straßenplanung überregionale Interessen. Dazu zählt sicher die Steuerung von überregionalen Verkehrsströmen u.U. aber auch der Anschluss von bedeutenden Industrieanlagen und –gebieten wzB. das UniperKohle-Kraftwerk Datteln IV und der newPark.

Die örtlichen Anwohner und Kommunalpolitiker haben aber meist ein ganz anderes Interesse:

  • eine Ortsumgehung von Waltrop, um so die betroffenen Anwohner zu entlasten, wird von den Waltroper Bürgern erwartet
  • eine Entlastung der B 235 im Ortsbereich Datteln sehen die Dattelner als vordringlich

Die Planungsbehörden argumentieren: die vorliegenden Verkehrszählungen (die vom Sommer 2015 sollten bis Sommer 2016 in die Pläne eingearbeitet werden; ob das geschehen ist ???) belegen, dass die geplante Straße hierfür ungeeignet sei und nur zu einer unbedeutenden Verkehrs- und Lärmentlastung führen würde. Die aktualisierten Zählungen für die Planfeststellungsunterlagen Ende 2020 führen zu ähnlichen Aussagen: wenig, kaum spürbare Entlastung auf der Münster- / Leveringhäuser Straße dafür mehrverkehr auf Berliner-, Recklinghäuser- und Viktorstraße.

Die betroffenen Anwohner dagegen zweifeln an der Interpretation der Verkehrszählung; befürworten die planerischen Zielsetzungen (überregionalen Verkehrsfluss und Industrieanschluss) allerdings auch nicht uneingeschränkt.

Wer kann es einer Planungsbehörde / dem Bund (Geldgeber) verdenken, dass er nicht oder nur oberflächlich - wenn die politische Großwetterlage gerade stimmt - an der Straße weiterplant; zumal, wenn die Realisierung seiner für die Straßenplanung notwendigen Zielsetzungen (Uniper und der newPark) immer unwahrscheinlicher wird.

Dieser Problematik wird in der Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und GRÜNEN in der 13. Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr im Oktober 2014 Rechnung. Dort heißt es wörtlich: „... Verkehrliche Erschließung des newPark: Die verkehrliche Erschließung des newPark wird erst weiterfolgt, wenn eine endgültige Entscheidung zu seiner Realisierung gefallen ist. ...“. Als sich die politische Situation geändert hatte (CDU, FDP NRW-Regierung) wird wieder weiter an newPark und B474n geplant.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, was die Dattelner und Waltroper Kommunalpolitiker vor bzw. nach der Kommunalwahl gesagt haben.

Das Wahljahr 2017 vor Augen und mit dem politischen Druck im Hintergrund wurde im Sommer 2016 das Planfeststellungverfahren zur ca. 8 km langen „Waltroper Ort-Umgehung“ eröffnet und die entsprechenden Unterlagen bis 20.12.2016 offengelegt, um Bürger, Kommunen und Verbänden Möglichkeiten für Einwendungen zu ermöglichen. Dass es wieder mehr als 4 Jahre bis Ende 2020 dauern sollte, bis die Einwendungen für einen neues Planfeststellungsverfahren eingearbeitet wurden, liegt sicher auch an den unterschiedlichen Zielsetzungen, die die Straße erfüllen soll und eigentlich doch nicht kann. Auch hiergegen werden zahlreiche Einsprüche und ggf. auch Klagen erwartet.

Die Problematik dieser Straße liegt also darin, dass

  • sich nach 50 Jahren Planung auch die überregionalen Zielsetzungen der Straße geändert haben,                                                                                                                                                            und der Bund / der Kreis Recklinghausen, die Stadt Datteln sowie die Stadt Waltrop verschiedene Anforderungen an   die Straße stellen
  • die Umweltanforderungen an einen Straßenneubau inzwischen wesentlich größer sind, als noch von 20 Jahren und diese gerichtssicher eingehalten werden müssen
  • es keinen politischen Konsens gibt, nach Änderung der politischen Mehrheit die Entscheidungen der Vorgängerregierung nicht wieder umdreht.

 

 

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ProWaltrop Meinung  

  • wir halten zukünftig (20 - 30 Jahre Übergangsfrist) eine auf regenerativen Energiequellen basierende Energiepolitik für Deutschland und NRW umwelttechnisch und Arbeitsplatz-mäßig (Zukunft unserer Kinder) für richtig. D.h. das Uniper Kraftwerk Datteln IV  sollte so schnell wie möglich vom Netz genommen werden, da es die Energiewende (Erreichen von Klimaschutzzielen) zu erneuerbaren Energiequellen und die Hinwendung der deutschen Industrie zu neuen zukunftsträchtigen Techniken entgegen steht.
  • wir begrüßen die möglichst schnelle Reaktivierung der Brachflächen aus der Montan-Union Zeit, wie es die meisten Ruhrgebietsstädte und das Land NRW (und die EU) anstreben. (s.a. IAT [Institut Arbeit und Technik]-Diskussionsveranstaltung am 25.11.2013 in Gelsenkirchen). Hierfür sollten Gelder eingesetzt werden, anstatt sie im überdimensionierten und wirtschaftlich sehr riskanten newPark Projekt zu verschwenden.
  •         damit ist die überregionale Funktion der geplante B 474n hinfällig und sie sollte nicht gebaut werden.
  •         wenn man eine Straße plant, die frühestens in ca. 10 Jharen in Betrieb genommen werden könnte, dann müssen auch gesellschaftliche Änderungen, die die Verkehrsart unsd -belastung deutlich beeinflussen (Carsharing, autonomes Fahren, E-Mobilität) mit berücksichtigt werden.

 

 

Die Planungen sollten nach mehr als 40 Jahren endlich eingestellt werden.

  

Es ist klar, die Realisierung einer B 474n muss von keiner Kommune finanziert werden, weder von Datteln noch von Waltrop.

In einer solchen Situation kann man leicht die Ausgabe von 100 – 200 Mio€ fordern. Diese würde ja der namenlose Steuerzahler bezahlen. Da spielt es auch keine Rolle, dass selbst die planende Behörde auf Grund der Verkehrszahlen von 2020 sagt, die Straße brächte für die Leveringhäuserstraßen-Anwohner maximal 10-20 % weniger Verkehrsbelastung, zu wenig um spürbare Entlastung zu bringen. Jede fast sofort zu realisierende und ca. hundert-fach preisgünstigere Maßnahme (w.z.B. eine Computersimulation für eine neue, verkehrsorientierte Ampelschaltung auf der Münsterstraße verbunden mit der Installation von Lärmschutzfenstern in betroffenen Wohnhäusern) ist von der Stadt Waltrop selber zu zahlen oder zu bezuschussen. Da aber kein Geld (oder der Wille?) dafür da ist, wird eine Maßnahme unterstützt, die vielleicht einmal in ca. 10 Jahren Realität werden könnte. Da werden die Straßenanwohner von der Politik und einem Herrn Pieper (Sprecher für die Anwohner der Leveringhäuser Straße ?) ganz schön an der Nase herumgeführt.

Wenn wir Bürger uns schon nicht zu weniger Autofahrten durchringen können, müssen wir darüber nachdenken, wie stark betroffene Straßenanwohner besser vor Verkehrsbelastung geschützt werden können. Hierfür mögliche Maßnahmen sind schneller und kostengünstiger realisierbar als der Bau einer neuen Straße.

Wir von ProWaltrop würden derartige Aktivitäten sofort unterstützen.

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