B 474n

 Homepage-Sicherheit

QR-Code dieser Seite
mehr anzeigen

B 474n   - Waltroper Westumgehung

Planfeststellungsverfahren

Einspruchsmöglichkeit nur noch bis 20.12.2016

(Eingangsdatum)

!!!      Es ist noch nicht zu spät    !!!

aber es eilt

Jeder kann Einwendungen gegen die bisherigen Planungen erheben.

Nur eine schriftliche Einwendung zählt.

Nur die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente können gerichtlich verwendet werden, später können keine Gegenargumente mehr nachgeschoben werden.

Ganz wichtig:                         Name, Adresse sowie die Unterschrift nicht vergessen.

Die Planungsunterlagen standen bis zum 6.12.2016 in den Rathäusern von Waltrop, Datteln, Dortmund und Castrop-Rauxel, sowie im Internet. Wer jetzt noch Einblick in die Unterlagen nehmen möchte oder Hilfestellung benötigt, kann sich melden bei

Pro Waltrop e.V.                   Bernd Middeldorf            Tel. 02309 2141

siehe auch:     www.pro-waltrop.de

Einsprüche sind zu richten unter:

Einspruch

zum Planfeststellungverfahren

für den Neubau der B 474n OU Waltrop

von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7 + 770,00

                                   an:

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3

48128 Münster

oder die Stadtverwaltungen von Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel oder Dortmund

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok Ablehnen