B 474n

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B 474n - Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest A 2 / A 45 bis L 609
(Waltroper Westumgehung)

Das Planfeststellungsverfahren wird eröffnet!

Im Amtsblatt der Stadt Waltrop vom 25.10.2016 wurde bekanntgegeben, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ruhr, für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt hat.

Der genaue Bekanntmachungstext (mit Beschreibung der Baumaßnahmen und Einspruchsbedingungen) finden Sie hier.

 Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag in der Zeit vom 07. November 2016 bis 06. Dezember 2016 zur allgemeinen Einsichtnahme im Internet unter
B 474n - Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest A 2 / A 45 bis L 609 (Link nicht mehr verfügbar)
(Waltroper Westumgehung)

und in folgenden Städten aus:"
Waltrop Datteln Castrop Rauxel Dortmund
Adresse Münsterstraße 1 Genthiner Straße 8 Europaplatz 1 Burgwall 14,
Fachbereich Erdgeschoss FB 6, Stadtplanung Stadtplanung & Bauordnung Stadtplanungs- & Bauordnungsamt,
Raum Bürgerbüro Zi 2.25 Zi 311 Zi. 404/405/406

Offenlegungszeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr 8.00 bis 12.30 Uhr 13.30 bis 16.30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 – 15:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 15:30 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

8.00 bis 12.30 Uhr

13.30 bis 17.00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 – 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. 08:00 - 12:30 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 20. Dezember 2016) kann jeder bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Waltrop Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Einwendungen in Form einer einfachen E-Mail erfüllt die Anforderungen einer rechtsverbindlicher Form gemäß § 3 a VwVfG NRW nicht und bleibt daher unberücksichtigt.
Die rechtsverbindliche elektronische Form hier nachzulesen.

Bitte nicht verpassen:        

Einwendungen hiergegen bis zum 20.12.2016

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