B 474n

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Stand der Dinge ? – Was ist unsere Meinung?

Jürgen Haase                                                                                               5.12.2014

 

Was ist in der Zwischenzeit seit der Bürgerbefragung (2008) in Waltrop zur B 474n bis heute – Ende 2014 – geschehen?

Zur Verwunderung des Dattelner und Waltroper Bürgermeister (-in) wurde erst Ende 2012 die absolute Vorrangigkeit der B 474n für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Ob angesichts der knappen Kassen und dem Straßen- und Brücken Renovierungsstau in Bund und Land Gelder für die B 474n frei geschaltet werden, bleibt abzuwarten.

Das OVG in Münster wies im Januar 2013 die drei Klagen (zwei Privatleute und der BUND) gegen den Bauabschnitt „Dattelner Stummel“ (dieser Straßenteil führt von der Münsterstraße in Waltrop auf die B235 hinter dem Ortsausgang Datteln) ab (Das OVG-Urteil ist hier) (Urteil vom 18. Januar 2013 · Az. 11 D 70/09.AK)

 

 

Der BUND bemängelte, dass ihre Argumente bewusst ausgeklammert und offenkundig falsche Verkehrsprognosen zu Grunde gelegt wurden und erwirkte eine Überprüfung dieses Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Januar wurde in Leipzig den Einwänden des BUNDs stattgegeben und das OVG Urteil von 2013 aufgehoben.

Das OVG Münster muss nun erneut diskutieren und entscheiden.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW erklärte Ende 2013, dass die Planungen z. Zt. an dem Waltroper Teil der B 474n wegen Arbeitsüberlastung nicht weiter geführt worden wären und wohl erst Ende 2014 wieder aufgenommen werden könnten.

Rechtzeitig vor der Kommunal- und Bürgermeisterwahl (Mai/Juni 2014) erinnerten sich betroffene Bürger und Kommunalpolitiker wieder an das Thema B 474n und brachten die alt bekannten Argumente (Lärm, - und Gestankbelästigung, Zeit- und Geldverschwendung durch Stau) zur Sprache. Die Kommunalpolitiker warfen sich gegenseitig vor, in der Vergangenheit untätig gewesen zu sein, um bei der Wahl Punkte zu sammeln.

Hier wird die eigentliche Problematik der Straßenplanung deutlich:

Wie der Name ausdrückt, wird die B 474n als Bundesstraße geplant. Dafür ist der Bund / das Bundesland zuständig. Diese Behörden verfolgen mit der Straßenplanung überregionale Interessen. Dazu zählt sicher die Steuerung von überregionalen Verkehrsströmen u.U. aber auch der Anschluss von bedeutenden Industrieanlagen und –gebieten wzB. das E.ON Kohle-Großkraftwerk Datteln IV und der newPark.

Die örtlichen Anwohner und Kommunalpolitiker haben aber meist ein ganz anderes Interesse: eine Ortsumgehung von Waltrop, um so die betroffenen Anwohner zu entlasten.

Die Planungsbehörden argumentieren: die vorliegenden Verkehrszählungen belegen, dass die geplante Straße hierfür ungeeignet sei und nur zu einer unbedeutenden Verkehrs- und Lärmentlastung führen würde. Die betroffenen Anwohner dagegen glauben der Interpretation der Verkehrszählung nicht, befürworten aber die planerischen Zielsetzungen (überregionalen Verkehrsfluss und Industrieanschluss) auch nicht uneingeschränkt.

Wer kann es einer Planungsbehörde / dem Bund (Geldgeber) verdenken, dass er nicht oder nur oberflächlich an der Straße weiterplant, wenn die Realisierung seiner für die Straßenplanung notwendigen Zielsetzungen (E.ON und der newPark) immer unwahrscheinlicher wird.

Dieser Problematik trägt die Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und GRÜNEN in der 13. Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr im Oktober 2014 Rechnung. Dort heißt es wörtlich: „... Verkehrliche Erschließung des newPark: Die verkehrliche Erschließung des newPark wird erst weiterfolgt, wenn eine endgültige Entscheidung zu seiner Realisierung gefallen ist. ...“.

Mit anderen Worten, die B 474n Straßenplanung wird nicht weiter verfolgt, so lange nicht über newPark entschieden ist und über newPark wird nicht entschieden, so lange nicht die Entscheidung für den Bau der B 474n gefallen ist.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, was die Dattelner und Waltroper Kommunalpolitiker vor bzw. nach der Kommunalwahl gesagt haben.

Unsere – Pro Waltrops Meinung – hierzu ist:

- wir halten zukünftig eine auf regenerativen Energiequellen basierende Energiepolitik für Deutschland und NRW umwelttechnisch und Arbeitsplatz-mäßig (Zukunft unserer Kinder) für richtig. D.h. das – inzwischen – ohne Genehmigung gebaute E.ON Kohlekraftwerk sollte nicht ans Netz gehen, da es die Energiewende (Erreichen von Klimaschutzzielen) zu erneuerbaren Energiequellen und die Hinwendung der deutschen Industrie zu neuen zukunftsträchtigen Techniken verzögern würde.

- wir begrüßen eine möglichst schnelle Reaktivierung der Brachflächen aus der Montan-Union Zeit, wie es die meisten Ruhrgebietsstädte und das Land NRW (und die EU) anstreben. (s.a. IAT [Institut Arbeit und Technik]-Diskussionsveranstaltung am 25.11.2013 in Gelsenkirchen). Hierfür sollten Gelder eingesetzt werden, anstatt sie in dem überdimensionierten und wirtschaftlich sehr riskanten (keine NRW Landesbürgschaft) newPark Projekt zu verschwenden.

- damit ist die überregionale Funktion der geplante B 474n hinfällig und sie sollte nicht gebaut werden. Die Planungen sollten nach ca. 30 Jahren endlich komplett eingestellt werden.

   Wenn wir Bürger uns schon nicht zu weniger Autofahrten durchringen können, müssen wir darüber nachdenken, wie stark betroffene Straßenanwohner besser vor Verkehrsbelastung geschützt werden können. Hierfür mögliche Maßnahmen sind schneller und kostengünstiger realisierbar als der Bau einer neuen Straße.

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